Das BMI hat ein neues Rundschreiben zu aufenthaltsrechtliche Auswirkungen wegen Corona veröffentlicht, das die Kolleg*innen vom schleswig-holsteinischen Flüchtlingsrat auf ihre Seite gestellt haben:
https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/BMI-Rundschreiben_Corona-Update_20210127.pdf .
Darin findet sich auch ein konkretisierter Hinweis, dass in bestimmten Fällen von der Nachholung des Visumverfahrens abgesehen werden kann: