MILIGSH-Erlass: Syrien – Angehörigen-Aufnahme; 13. Verlängerung

Aufenthaltsrecht:

Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Abs. 1 AufenthG für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Schleswig-Holstein lebenden Verwandten beantragen (Landesregelung – L-AAO).

Hier: dreizehnte Verlängerung bis 31.12.2021

Der Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein (MILIGSH) geht zurück auf die erste Aufnahmeanordnung vom 28.8.2013 und wurde zuletzt am 23.12.2020 verlängert.

Die Verlängerung erfolgt, weil sich die Situation für die Bevölkerung aufgrund des fortdauerenden Bürgerkriegs in Syrien nicht wesentlich geändert hat und weil weiterhin humanitäre Notlagen vorherrschen.

Download: MILIGSH-Erlass Syrien-Angehörigen-Aufnahme v. 1.7.2021

MILIGSH_13.Verlaengerung-L-AAO-Syrien_20210701