Eine nachträgliche Information vom 12-10-2018 vom Informationsverbund für Asyl und Migration

Sechs Monate nach einer grundlegenden EuGH-Entscheidung zum Elternnachzug zu anerkannten, ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird berichtet, dass das Auswärtige Amt die der deutschen Praxis entgegenstehenden Vorgaben aus Luxemburg nicht für anwendbar hält. Organisationen, die zur Familienzusammenführung beraten, haben ihre Hinweise für die Beratungspraxis entsprechend angepasst.

Mehr dazu:

https://www.asyl.net/view/detail/News/auswaertiges-amt-haelt-eugh-urteil-a-und-s-zum-elternnachzug-nicht-fuer-anwendbar/