Flüchtlingsrat SH:

Asylverfahrensberatung vorübergehend ausgesetzt
Aufgrund der aktuellen Entwicklung zum Corona-Virus wird die Asylverfahrensberatung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorübergehend ausgesetzt. Auf der Homepage finden Sie Informationen zum Asylverfahren.

https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200316-am-covid-19.html

Ab sofort werden Asylanträge im Regelfall nur noch schriftlich entgegengenommen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird ab sofort Asylanträge im Regelfall schriftlich entgegennehmen, Antragstellende erhalten auf dieser Grundlage eine Aufenthaltsgestattung. In besonderen Fällen insbesondere mit Sicherheitsbezug wird in jedem Bundesland zumindest eine Möglichkeit erhalten, Anträge auch persönlich zu stellen. Die persönlichen Anhörungen zu den individuellen Fluchtgründen und die damit verbundene weitere Bearbeitung der Asylanträge erfolgen, sobald dies auf Grund der Corona-Pandemie wieder möglich ist. Diese Maßnahmen wurden zum Schutz aller Beteiligten und zur Unterbrechung der Ansteckungskette ergriffen. Bescheide für entscheidungsreife Verfahren werden weiterhin erstellt. Auch erfolgt die Bearbeitung von sicherheitsrelevanten Verfahren ohne Einschränkungen weiter.

Mehr zu Corona und den Folgen insbesondere für Geflüchtete auf der web-Seite des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V.: https://www.frsh.de/artikel/informationen-zum-corona-virus/