Nachfolgend (und auch mit der relevanten Tabelle als Datei im Anhang) ein Schreiben aus dem BMI vom 1. März an die Länder zu den unterschiedlichen Personengruppen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen und wie der aufenthaltsrechtliche Umgang damit sein kann.
Dem Vernehmen nach soll es am Donnerstag, den 3. März, im Rat der Europäischen Union um die Frage des Beschlusses über die Massenzustromrichtlinie gehen, wie die genaue Ausgestaltung sein wird, also z.B. ob auch Drittstaatsangehörige mit Aufenthalt in der Ukraine – z. B. Geflüchtete, Studierende oder andere Migrant*innen – darunter fallen werden, ist derzeit noch unklar.
Wie das Verfahen im Falles eines Beschlusses organisiert wird, also ob alle Leute erstmal in die Erstaufnahme müssen oder ob sie sich direkt bei den Ausländerbehörden melden können, klärt sich möglicherweise schon heute in einem Gespräch zwischen den Innenminister*innen des Bundes und der Länder und in einer dem folgenden Landeserlass in der kommenden Woche.
Von daher ist die beigefügte Tabelle erstmal eine Momentaufnahme, auch die Behörden sortieren sich derzeit noch.
Diese und mehr Informationen zur Aufnahme und Verbleib von Geflüchteten aus der Ukraine werden regelmäßig auf unserer Web-Seite aktualisiert: https://www.frsh.de/artikel/ukraine-informationen/