Die Ansprüche auf Familienleistungen sind gerade vor dem Hintergrund ausländerrechtlicher Sonderregelungen und -voraussetzungen von großer Bedeutung für die Beratungspraxis. Dies gilt zum einen, weil die Leistungen „unschädlich“ sind im Sinne eines gesicherten Lebensunterhalts, der für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel vorausgesetzt wird. Zum anderen bestehen für viele Gruppen ausländischer Staatsangehöriger besondere Voraussetzungen für den Anspruch auf die jeweiligen Leistungen: Hier hat sich die Rechtslage am 1. März 2020 weitreichend geändert. Für den Bereich Kindergeld gelten zudem gesetzliche Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ im Juli 2019. Hier handelt es sich um eine Verschärfung, die vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert wurde.
Der Paritätische Gesamtverband nimmt diese gesetzlichen Änderungen zum Anlass, sich mit dem Thema Familienleistungen für nicht deutsche Staatsangehörige zu befassen.
Eine frisch erschiene Broschüre gibt es hier zum Download:
Familienleistungen: Die Ansprüche für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Inhalte der Broschüre sind unter anderem:
- Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderbonus
- Die Leistungsansprüche für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen
- Die Regelungen der unionsrechtlichen Koordinierung (Welcher EU-Staat ist zuständig in „grenzüberschreitenden Fällen“?)
- Tabellarische Übersicht: Ansprüche mit den unterschiedlichen Aufenthaltspapieren