Ab 1.8.2019 verlieren Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus den Ländern Irak, Iran und Somalia die behördliche Einstufung als Flüchtlinge mit „guter Bleibeperspektive“ und damit den privilegierten Zugang zu Integrationskursen. Zukünftig geht die Bundesregierung nur noch bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Syrien und Eritrea von einer „guten Bleibeperspektive“ aus.

Gleichzeitig erweitert das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz allerdings den Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten zu den bundesgeförderten Sprachkursen.

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
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BMAS_Faktenpapier_Sprachförderung