Beim Chancen-Aufenthaltsrecht gibt es auf den letzten Metern noch einige gravierende Änderungen: Unter anderem wird der Stichtag auf den 31.10.2022 verschoben und das Chancen-Aufenthaltsrecht auf 18 Monate verlängert.
Aber es gibt auch eine gravierende Verschlechterung: Jugendliche und junge Erwachsene sollen eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a nur erhalten, wenn sie mindestens ein jahr geduldet wurden. Für ein Aufenthaltsrecht nach §25b AufenthG gilt diese Einschränkung nicht. Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll am Freitag beschlossen werden. Einen Überblick über die Änderungen gibt Peter von Auer mit nachfolgender News auf der Web-Seite von PRO ASYL: