Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bundesweite Recherchen haben ergeben, dass nahezu jeder Asylbewerberleistungsbescheid falsch ist.
Von daher rufen wir alle Beratungsstellen und Unterstützer*innen von Geflüchteten auf, Personen, die Asylbewerberleistungen erhalten, sich an Fachanwälte des Sozialrechtes zu wenden und ihre Bescheide überprüfen zu lassen.
Bitte unterstützt die Geflüchteten hierbei!
Insbeondere ist wichtig, dass ergangene Bescheide aus dem Jahr 2017 nur noch bis Ende Dezember 2018 überprüft werden können.
Wir haben, wie gestern im Arbeitskreis Migration in unserem Hause schon umverteilt, beiliegendes Informationsblatt erstellt mit allen wichtigen Informationen hierzu. Dieses Informationsblatt kann gerne weit gestreut und an Unterstützer*innen und Geflüchtete weitergegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Doris Kratz-Hinrichsen
Beratung Zuwanderung und bürgerschaftliches Engagement – Teamleitung
kratz-hinrichsen@diakonie-sh.de
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
AsylbLG – Leistungen überprüfen DW-SH Ende 2018