Guten Tag!
Einige haben es vielleicht schon in der Zeitung gelesen: Das BAMF überprüft positive Entscheidungen der letzten Jahre in Außenstellen, die eine bessere Anerkennungsquote hatten als der Durchschnitt. Das betrifft auch Schleswig-Holstein und besonders Rendsburg. Es kann auch Entscheidungen (Anerkennungen) betreffen, bei denen es keine Anhörung gab (Fragebogen) oder die Anhörung woanders stattfand, also in Kiel, Neumünster, Boostedt, Glückstadt…
In Frage kommen (theoretisch) Rücknahme, Erlöschen und Widerruf. Das passiert vorausichtlich nicht sofort, die Überprüfung dient erst mal der internen Revision und
vermutlich auch der bayerischen Landtagswahl.
Trotzdem: Eine Übersicht über die Möglichkeiten, die Anerkennung wieder zu verlieren, findet Ihr und Sie im »Gegenwind«, Januar 2018:
http://www.gegenwind.info/352/asylantraege.html
Der Artikel bezieht sich vor allem auf das „normale“ Verfahren: Alle positiven Entscheidungen sollen vom BAMF nach drei Jahren überprüft werden.
Das betrifft Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz und nationalen Abschiebungsschutz. Dazu sollte man wissen, dass am 30. April 2018 beim BAMF
51.498 Asylanträge offen
133.972 Widerrufsverfahren offen waren.
Das BAMF bearbeitet also zur Zeit nicht hauptsächlich Asylanträge, sondern „alte“ Anerkennungen.
Wer sich ausführlicher informieren will, findet als Anlage eine Einladung zu einer entsprechenden Veranstaltung. Um Anmeldung wird gebeten. Dort versuchen wir, alle Fragen zum Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen zu beantworten.
Auf Wunsch kann die Veranstaltung auch an anderen Orten organisiert werden.
Herzliche Grüße