Bundessozialgericht zu § 6 AsylbLG: Mehrbedarfe für Alleinerziehende abhängig von individueller Bedarfslage; keine pauschalen Mehrbedarfszuschläge.
Eine Information vom
Projekt Q – Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft
zur Unterstützung Asylsuchender e.V.