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SUMMARY:Einladung Fortbildung: Anrufung der Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein
DESCRIPTION:Eine Einladung der Landesbeauftragten für Flüchtlings-\, Asyl- und Zuwanderungsfragen: \n„In Schleswig-Holstein existiert seit Oktober 1996 eine Härtefallkommission\, die seit dem 1.1.2005 mit Inkrafttreten des § 23a des Aufenthaltsgesetzes seit nunmehr über 20 Jahren auch auf der Grundlage einer gesetzlichen Verankerung ihre Arbeit weiterführt. \nAn die Härtefallkommission können sich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer wenden\, für die eine Zuwanderungs-/Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein zuständig ist. Die Härtefallkommission kann in ausländerrechtlichen Einzelfällen Härtefallersuchen an die oberste Landesbehörde – in Schleswig-Holstein ist dies die Ministerin für Soziales\, Jugend\, Familie\, Senioren\, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein – richten. \nVoraussetzung ist\, dass die Kommissionsmitglieder feststellen\, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt der betroffenen Person im Bundesgebiet rechtfertigen. \nDurch ein solches Härtefallersuchen erhält die Ministerin für Soziales\, Jugend\, Familie\, Senioren\, Integration und Gleichstellung sodann die Möglichkeit\, gegenüber der zuständigen Zuwanderungs-/Ausländerbehörde anzuordnen\, Aufenthaltserlaubnisse nach § 23a Aufenthaltsgesetz zu erteilen. \nFolgende Aspekte werden im Rahmen der Fortbildung bearbeitet: \n– Was ist eine Härtefallanrufung? \n– Wie lauten die Verfahrensgrundsätze der Härtefallkommission Schleswig-Holstein? \n– Wie arbeitet die Kommission? \n– Aus welchen Personen setzt sich die Kommission zusammen? \n– Wer sind die Ansprechpartner:innen in der Geschäftsstelle der Härtefallkommission? \n– Wann sollte eine Anrufung erfolgen? \n– Wer kann einen Antrag stellen und worauf kommt es bei der Antragstellung an? \n– Welche Unterlagen sind erforderlich? \n– Wie läuft das Verfahren? \nZielgruppe: Die Fortbildung richtet sich an alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Beratungsstellen und Unterstützer:innen von Geflüchteten\, Interessierte sowie an Geflüchtete selbst\, die sich über die Voraussetzungen für eine Anrufung der Härtefallkommission informieren wollen. \nReferierende: André Borchert und Jessica Dorow aus der Geschäftsstelle der Härtefallkommission des Landes im Ministerium für Soziales\, Jugend\, Familie\, Senioren\, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein \nModeration: Doris Kratz-Hinrichsen – Landesbeauftragte für Flüchtlings-\, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein \nSie sind herzlich eingeladen\, an der Fortbildung teilzunehmen. Anmeldungen bitten unter dem beiliegenden Link: \nOnline-Anmeldung – Details \n20251006_Einladung Fortbildung Anrufung der Härtefallkommission des Landes SH \n 
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SUMMARY:Online: Frauen im Aufenthaltsrecht: Geschützt\, gleichgestellt – oder übersehen?
DESCRIPTION:Eine Einladung des LandesFrauenRats Hessen: \n„Liebe LFR – Delegierte\, liebe Kolleginnen und Gäste\, \nder LandesFrauenRat Hessen lädt im Rahmen des Jahresthemas „Migration weiblich gestalten“ zur digitalen Veranstaltung „Frauen im Aufenthaltsrecht: Geschützt\, gleichgestellt – oder übersehen?“ mit Dr. Catharina Pia Conrad ein. \nImmer wieder zeigt sich: Auch das Aufenthaltsrecht in Deutschland ist nicht frei von geschlechtsspezifischen Dimensionen. Geschlechtsspezifische Gewalt\, Abhängigkeiten durch Ehe oder Familie sowie ungleiche Zugänge zu Schutz und Beratung sind nur einige der Herausforderungen\, vor denen Betroffenen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren stehen. \nIn dieser Veranstaltung möchten wir gemeinsam beleuchten: \n\nWelche geschlechtsspezifischen Aspekte spielen im Aufenthaltsrecht eine Rolle?\nWelche Schutzmöglichkeiten bestehen – z. B. bei häuslicher Gewalt?\nWie wirken sich strukturelle Ungleichheiten und Diskriminierungen auf das Aufenthaltsverfahren aus?\nWelche politischen und rechtlichen Handlungsspielräume bestehen?\n\nWir bitten um Anmeldung bis spätestens 01. Oktober 2025. \nÜber diesen Link können Sie Ihre Anmeldung tätigen. Sie erhalten die Zugangsdaten im Anschluss an Ihre Anmeldung / Registrierung automatisch per E-Mail. \nBei Rückfragen stehe ich unter 0611/ 15 78 60 natürlich gerne zur Verfügung. \nVielen Dank und mit freundlichen Grüßen \nIsriela Bushkola \nGeschäftsführerin \n______________________________________\nLandesFrauenRat Hessen \nc/o Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit e. V.\nmail: isriela.bushkola@buero-f.de \nweb: www.buero-f.de/ www.lfr-hessen.de
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