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Aus den unterschiedlichsten Gründen müssen sich weltweit Menschen auf die Flucht begeben, meist um Leib und Leben und das ihrer Familienangehörigen zu retten. Für Asylsuchende in Deutschland sind die Hürden sehr hoch, um eine politische Verfolgung erfolgreich geltend zu machen. Auch einen Abschiebungsschutz zu erhalten ist nicht leicht und wird vielen Menschen verwehrt.

Asylsuchende sind in vielen Fällen psychisch und physisch schwer erkrankt, einige begründen mit ihrem desolaten Gesundheitszustand ihr Asylverfahren, andere machen neben weiteren Gründen auch erhebliche Erkrankungen geltend.

Die schweren, zum Teil totbringenden Krankheiten führen nur in wenigen Fällen zu dem Erfolg eines Bleiberechtes, weil es sehr hohe gesetzliche Anforderungen gibt, und zwar nicht nur hinsichtlich der Glaubhaftmachung der Erkrankung. Dies hat zur Folge, dass ernsthaft kranke Menschen abgeschoben werden, entweder in das Herkunftsland oder in Staaten, die sich an der sogenannten Dublin III-Regelung beteiligen.

Einladung Fachtagung Krankheiten im Asylverfahren geltend machen 13062022

 

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