Im neuen Heft Gegenwind 383 (August 2020) geht es jetzt um Einbürgerungen. Erläutert werden die Voraussetzungen, die man nach acht Jahren, vielleicht auch schon nach sieben Jahren, als anerkannter Flüchtling nach sechs Jahren, in Sonderfällen nach drei Jahren oder zwei Jahren Aufenthalt erfüllen muss, um eingebürgert zu werden. Erläutert wird auch die Ausbürgerung oder Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit – und die Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit später wieder zu verlieren.

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