Die Bundesregierung hat Anfang November dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Asylverfahrens vorgelegt.
Er wurde dort mit der Drucksachennummer 20/4327 veröffentlicht.
Dort wurden folgende Punkte geregelt:
1) Es wird eine unabhängige Asylverfahrensberatung eingegührt (§ 12 a, Seite 5)
2) Asylanträge sollen in sechs Monaten entschieden werden, bei Problemen innerhalb von 18 Monaten (§ 24, Seite 6). Das ist die Umsetzung der EU-Richtlinie.
3) Entscheidungsstopps werden legal: Bei einer unsicheren Lage im Herkunftsland prüft das BAMF alle sechs Monate die Lage und entscheidet nicht (§ 24, Seite 6)
4) Es wird verankert, dass eine Begleitperson mit zur Anhörung darf (§ 25, Seite 6)
5) Die Gründe für Widerruf und Rücknahme einer Anerkennung werden neu gefasst (§ 73, Seite 8/9)
Damit verschwindet die automatische Widerrufsprüfung aus dem Gesetz.
6) Beim Verwaltungsgericht können abgelehnte (befangene) Richter erstmal weiter machen. Und die schriftliche Entshceidung wird erleichtert (§ 77, Seite 11)
7) Es wird einfacher, zum Bundesverwaltungsgericht zu kommen, um schneller Grundsatzentscheidungen herbeizuführen (§ 78, Seite 11).