Eine Information des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen:

„Ausländer*innen müssen je nach rechtlichem Status eine unterschiedliche Vielzahl an Mitwirkungspflichten erfüllen. Hauptamtliche Berater*innen sowie ehrenamtliche Unterstützer*innen sehen sich regelmäßig mit der Bitte von Betroffenen konfrontiert, diese Pflichten zu erläutern.

Dies haben wir zum Anlass genommen, eine Handreichung zu ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten zu erstellen, die ich Ihnen im Anhang dieser E-Mail schicke. Sie finden die angehängte Handreichung ab sofort auch auf der Website des Zuwanderungsbeauftragten: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/. Die Handreichung soll Ihnen einen schnellen Zugriff zu den Fundstellen der jeweiligen Normen ermöglichen und helfen, diese Normen zu verstehen und entsprechend zu beraten.“

Auch wenn die deutsche Zuwanderungspolitik Ausländer*innen in den letzten Jahren immer wohlwollender adressiert, ist das Ausländerrecht insgesamt weitgehend auf Zuwanderungskontrolle ausgerichtet. Entsprechend umfangreich sind die Mitwirkungspflichten ausgestaltet. Aus der Perspektive der Betroffenen mag es teilweise vielversprechend erscheinen, sich kurzfristig einzelnen Pflichten zu entziehen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich durch die Verletzungen von Mitwirkungspflichten mittel- und langfristige Handlungsspielräume verschließen. Die angehängte Handreichung verfolgt das Ziel, Ihnen als Berater*innen und Unterstützer*innen zu helfen, zusammen mit den Betroffenen einen möglichst vollständigen Überblick über die Mitwirkungspflichten der jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Situation zu gewinnen. Sie soll dazu beitragen, Rechte und Pflichten präzise zu kennen und somit eine möglichst hohe Selbstbestimmung über die Zuwanderungsbiographie zu ermöglichen.

Elias Elsler

Referent im Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

Handreichnung für die Beratungspraxis_Mitwirkungspflicht