Eine Stellungnahme vom Flüchtlingsrat SH
Zum Abschluss der Innenministerkonferenz in München haben sich die Teilnehmenden darauf geeinigt, vorerst keine Menschen mehr in den Iran abzuschieben. Für Gefährder oder andere Täter sollen Ausnahmen gelten.
Bis auf Weiteres sollen abgelehnte Asylbewerber nicht mehr in den Iran abgeschoben werden. Darauf haben sich die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Herbsttagung in München geeinigt. Das gab der bayerische Ressortchef Joachim Herrmann (CSU) zum Abschluss der Tagung bekannt.
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius allerdings kritisierte als Sprecher der SPD-geführten Innenressorts, dass man sich nicht auf einen formalen Abschiebestopp [gem. § 60a Abs 1 Aufenthaltsgesetz)] mit den von CDU und CSU geführten Innenministerien habe einigen können.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein bedauert, dass es somit bei der Innenministerkonferenz nur zu einer gemeinsamen Absichtserklärung gekommen ist, vorläufig nicht in den Iran abzuschieben. Der Flüchtlingsrat appelliert an die Landesregierung Schleswig-Holstein jetzt Rechtssicherheit herzustellen und umgehend einen für die Ausländerverwaltungen verbindlichen Abschiebungsstopp zu erlassen.
Aktualisierung vom Flüchtlingsrat SH vom 5.12.2022:
„Zu unserer Interpretation der Beschlusslage der Innenministerkonferenz (IMK) bzgl. eines Iran-Abschiebungsstopps (s.u.) bestätigt uns das schleswig-holsteinische Integrationsministerium, dass die IMK sich vergangene Woche nicht zu einem rechtsverbindlichen bundesweiten Abschiebungsstopp hat entschließen können. Schleswig-Holstein wird demnach aber seinen Erlass nach den laufenden drei Monaten verlängern. Dem Vernehmen nach habe das Bundesinnenministerium (BMI) bereits auf der IMK sein Einvernehmen erklärt. Bis wann dieser verlängerte landeseigene Abschiebungsstopp befristet sein wird, soll sehr zeitnah nach Vorliegen des Protoikolls zur IMK-Beschlusslage kommuniziert werden.“