Der Kieler Flüchtlingsrat begrüßt schwarz-grüne Pläne bei der Aufnahme Schutzsuchender, beiIntegration und Bleiberecht für Geduldete und beim Kampf gegen Diskriminierung – und bedauert das Kurshalten bei Abschiebungen
Der schwarz-grüne Koalitionsvertrag der künftigen schleswig-holsteinischen Landesregierung wurde am 22. Juni unterschrieben. Die Zustimmung der beiden Parteitage wird am kommenden Montag erwartet.
Die Zuständigkeit für Flüchtlings- und Integrationspolitik wandert laut Beschluss der Koalitionäre vom Innenministerium – nach Verlauten samt der bis dato mit diesem Themenfeld befassten Abteilung – zum Sozialministerium, das künftig von der grünen Aminata Touré geführt wird.
„Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein dankt Innenministerin Dr. Sütterlin-Waack für die gelaufene und in den meisten Fragen regelmäßig gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Gleichzeitig freuen wir uns jetzt auf ein hoffentlich nicht minder gutes Miteinander mit dem Sozialministerium unter Ministerin Touré“, erklärt Michael Wulf, Vorsitzender beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
„Mit ihren Plänen zur Flüchtlings- und Integrationspolitik hält die künftige Landesregierung allerdings gleichermaßen Fluch und Segen für die hierzulande Schutzsuchenden und die sie Unterstützenden bereit“, ergänzt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, nach einer ersten Durchsicht des umfangreichen Koalitionsvertrags.
Aufnahme
So ist offenbar eine weitere Abkehr vom integrationsfeindlichen Konzept der AnkER-Zentren bei der Erstaufnahme geplant: „Wir wollen die Aufenthaltszeit in den Landesunterkünften weiter verkürzen. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sollen die Schutzsuchenden schnellstmöglich auf die Kommunen verteilt werden.“ Denn die soziale und arbeitsmarktliche Integration Geflüchteter könne „nur gelingen, wenn man ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben“ führe.
Gleichzeitig geht es offenbar dem in den Erstaufnahmeeinrichtungen bis dato eingeräumten Beratungsmonopol des Asyl-Bundesamts an den Kragen. Denn künftig sollen in allen Landesunterkünften behördenunabhängige Verfahrensberatungsangebote vorgehalten werden – möglichst mit Anschubfinanzierung des Bundes.
Mit Blick auf die kommunalen Ausländerbehörden erklären die Koalitionäre: „Wir wollen, dass alle Menschen, die nach Schleswig-Holstein kommen, im Rahmen des geltenden Rechts gut beraten werden und gerechte Chancen zur Integration bekommen.“ Dafür sollen aufenthaltsrechtliche Ermessensspielräume genutzt werden, damit „Menschen zu ihrem Recht kommen und sich Perspektiven für sie und ihre Familien entwickeln“. Dies gelte „auch für weitergewanderte Schutzberechtigte“ betonen die Koalitionäre – und meinen damit auch ein mögliches Bleiberecht für die bis dato nach Griechenland oder in andere Höllen in EU-Frontstaaten ausreisepflichtigen Geflüchteten?
Eine begrüßenswerte flüchtlingspolitische Innovation immerhin für Minderjährige ist für den Flüchtlingsrat die Ankündigung des Koalitionsvertrags zum Familiennachzug: „Hierbei soll landesweit einheitlich das Alter der hier lebenden Person bei Antragsstellung entscheidend sein. Denn wir wollen, dass auch Minderjährige, die während eines langen Verfahrens volljährig werden, von ihrem Recht auf Familiennachzug Gebrauch machen können.“
Nicht nur am Tag nach dem verheerenden Erdbeben in Afghanistan macht die Ankündigung der schwarz-grünen Koalition Hoffnung, „denjenigen Menschen, die das Land dem Auswärtigen Amt 2021 als Ortskräfte aus Afghanistan oder gefährdete Angehörige, beziehungsweise Verwandte hier lebender Afghaninnen und Afghanen, benannt hat, in der zugesagten Größenordnung die Aufnahme“ zu ermöglichen.
Überhaupt wolle die Landesregierung „an die humanitäre Asyl- und Migrationspolitik der vergangenen Jahre anknüpfen“. Dabei will sie „Geflüchteten Schutz gewähren und für sie in Schleswig-Holstein eine Zukunft ermöglichen“. Ein neues Landesaufnahmeprogramm von 500 Zugehörigen vulnerabler Gruppen soll kommen. Das Syrien-Angehörigen-Aufnahmeprogramm soll fortgeführt werden.
Integration
Geflüchtete sind im Koalitionsvertrag offenbar integrationspolitisch ausdrücklich mit gemeint, wenn die Landesregierung erklärt: „Gelingende Integration macht Zuwanderung zu einer Bereicherung für alle Menschen.“ Regierungsziel bei der Integration sei „die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“
Gleichzeitig gelte es „eine geordnete Zuwanderung“, insbesondere die von Fachkräften, zu fördern. Dass mit vielen Geduldeten auch schon viele Fachkräfte im Land sind, die aber als Ausreisepflichtige i.d.R. nicht zum Zuge kommen, haben Fachdienste der Geflüchteten- und Integrationsarbeit seit Jahren gebetsmühlenhaft angemahnt. Von den Koalitionären werden sie nun offenbar – zumindest in Teilen – erhört: „Dazu wollen wir die Möglichkeit stärken, ausländische Fachkräfte zu gewinnen und gut integrierten Geflüchteten eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erteilen.“
Darüber und über das Vorhaben der Koalition, die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, mehr Nachqualifizierungsangebote zu machen und für die von langen Anpassungsqualifizierungen Betroffenen ein Stipendienprogramm, z.B. für Lebenshaltungskosten, aufzulegen, freuen sich nicht nur die Akteur*innen im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein.
Die in der arbeitsmarktlichen Integrationsförderung von Geflüchteten engagierten Netzwerke freuen sich besonders, dass die Koalition plant, die höchst erfolgreichen arbeitsmarktbezogenen Sprachtrainings auszuweiten und künftig flächendeckend anzubieten.
Insbesondere Frauen – unter Berücksichtigung auch der aus der Ukraine geflüchteten sind schon 63% der in SH Schutzsuchenden weiblich – sollen laut Koalitionsvertrag durch mehr gezielte Sprach- und Integrationsangebote besser erreicht werden. Dem zunehmenden Anteil von vulnerablen unter den Geflüchteten, auch hier besonders Frauen, will die künftige Landesregierung offenbar nicht allein durch zielgruppenspezifische Integrationsförderung Rechnung tragen: Auch „strukturelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen werden wir im Bereich Migration und Flucht weiterhin konsequent bekämpfen, Schutzkonzepte fortentwickeln und den Leitfaden beim Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt bei der Umverteilung fortführen“.
Bleiberecht
Der Flüchtlingsrat begrüßt die Pläne der künftigen Landesregierung in Richtung des Bundes. So soll auf die Bundesregierung dahingehend eingewirkt werden, dass Integrationsleistungen wie Ausbildung, Beschäftigung oder ein Studienplatz konsequent in ein dauerhaftes Bleiberecht führen können.
Gleichzeitig kündigt Schwarz-Grün an: „Wir unterstützen den Bund grundsätzlich mit Blick auf das Chancenaufenthaltsrecht, die Verbesserung beim Bleiberecht zu §§ 25a und b, ein sicheres Aufenthaltsrecht für Auszubildende, sowie Verbesserungen im Asylbewerberleistungsgesetz im Hinblick auf das Ende von Zwangsverpartnerung und den Ausschluss von Minderjährigen bei Leistungssanktionen.“ Auf die von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen im Bundesland geforderte Abschaffung des grundrechtswidrigen und diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes konnten sich CDU und Grüne offenbar nicht einigen.
Neben den auf den Bund zielenden sind auch eigene schleswig-holsteinische Strategien zur Integration von Geflüchteten im Koalitionsvertrag geplant: „Wir wollen Menschen eine Zukunft ermöglichen, sodass sie in Ausbildung, Studium und Arbeit kommen können. Deshalb unterstützen wir die Arbeitsaufnahme und die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen und wollen Möglichkeiten schaffen, statt Chancen zu beschneiden.“
Dass es dazu eines Paradigmenwechsels in den Ausländerbehörden bedarf, steht für die Koalitionäre offenbar außer Frage: „Bei ausreisepflichtigen Menschen setzen wir um, dass die Ausländerbehörden von Amts wegen asylunabhängige Aufenthaltsrechte prüfen. Bleibeperspektiven ergeben sich gerade durch Ausbildungsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse oft im Einzelfall.“
Und dass die Kommunen sich mit Blick auf eine ermessenspositive Verwaltungspraxis beim Aufenthalt möglicherweise hartleibig gerieren, ahnen wohl auch die Autor*innen des Koalitionsvertrages und wappnen sich: „Mit den kommunalen Zuwanderungsbehörden werden wir Verfahren, Standards und Leitfäden hierzu entwickeln. Gleiches wollen wir auch bei der Mitwirkung zur Passbeschaffung oder anderer Dokumente zur Identitätsklärung erreichen.“
Dass den Geflüchteten ein solcher auch exekutiver Spurwechsel allerdings ohne eine parteinehmende Rechtsberatung möglicherweise nicht nachhaltig gelingen wird, schwant wohl auch den Koalitionären. Unter Bezugnahme auf das Integrations- und Teilhabegesetz kündigen sie zur Freude des Flüchtlingsrates an, „eine umfassende Beratung der Geflüchteten mit Blick auf ihre Aufenthaltsperspektiven“ sicher zu stellen.
Abschiebungen
Der Flüchtlingsrat kritisiert allerdings entschieden, dass es bei der Externalisierung von Ausreisepflichtigen in der 20. Legislaturperiode nicht nur wie gehabt, sondern schärfer zugehen soll. Zum einen wollen die Koalitionäre „auf die Erhöhung der Zahl freiwilliger Ausreisen hinwirken“. Bei den Abschiebungen setzt die künftige Landesregierung außerdem weiter auf das 18 Mio. jährlich teure Abschiebungsgefängnis in Glückstadt, wo zwar „nach wie vor weder Kinder noch Jugendliche“ inhaftiert werden sollen – aber für Frauen soll diese Ausnahme offenbar nicht mehr gelten.
Immerhin soll laut Koalitionsvertrag für beabsichtigte Abschiebungen nach Afghanistan eine restriktive Einzelfallprüfung gelten – und die Koalitionäre beteuern: „Bundesweite Abschiebestopps in Kriegs- und Krisengebiete wie Syrien und Afghanistan unterstützen wir.“ Solcherart landeseigene Abschiebungsstopps hingegen sind zum Bedauern des Flüchtlingsrats wohl nicht geplant.
Antidiskriminierung
Die Koalitionäre kündigen indes an, sich „jeder Form von mittelbarer oder unmittelbarer Diskriminierung … entschieden entgegen“ zu stellen.
Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass die Landesregierung sich eine weitergehende antirassistische Organisationsentwicklung und interkulturelle Öffnung verschreiben will. Als Antirassismus-Strategie in den öffentlichen Institutionen des Landes soll der Landesaktionsplan gegen Rassismus weiterentwickelt werden. Dabei soll das „zuständige Ministerium“ – gemeint ist wohl das Sozialministerium? – die Federführung innehaben.
Der Flüchtlingsrat befürchtet indes, dass der Plan, die finanzielle Hinterlegung der Umsetzungsstrategien des Landesaktionsplans, der „jeweiligen Verantwortung in allen Ressorts“ anheimzustellen, sich noch als Hemmschuh für die Etablierung einer robusten Querschnittkompetenz in allen Häusern der Landesregierung erweisen könnte.
Der Flüchtlingsrat begrüßt allerdings ausdrücklich, dass dieser Bereich der Gesellschaftsarbeit gegen Rassismus und Diskriminierung auch durch die Förderung geeigneter zivilgesellschaftlicher Projekte, Aktionen, Selbstorganisationen und Verbände langfristig sichergestellt werden soll.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat SH e.V., T. 0431-55685640, public@frsh.de
Koalitionsvertrag SH 2022-2027 online: https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2022/Koalitionsvertrag_schwarz-gruen-SH_2022-2027_20220622.pdf