Über §39 SGB VIII können (bei Bedarf sollten) für alle UMF/jungen Volljährige bzw jungen Menschen in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit Laptops für das Homeschooling finanziert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das an der Stelle eindeutige Rechtsgutachten vom DijuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) unterstützend herangezogen werden.

Zu finden ist es in der Materialiensammlung rund um relevante asyl-, aufenthalts und jugendhilferechtliche Themen und Fragen bei UMF und jungen Volljährigen. Das Rechtsgutachten findet sich im Block I.Jugendhilfe: https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/arbeitshilfen-umf/jugendhilfe/

oder hier: Kostenübernahme für Laptops für das Homeschooling über §39, §39 Abs.3 SGB VIII: Rechtsgutachten vom DiJuF e.V.