Im Bundesgesetzblatt sind die neuen, ab dem 01.01.2020 geltenden Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht worden. Damit werden die Sätze des erst zum 01.09.2019 geänderten Gesetzes angepasst, wie es eigentlich auch schon in den Vorjahren vorgesehen war, jedoch nicht geschehen ist.

AsylbLG 2019-2020