Das BMI hat seine Anwendungshinweise zum Durchführungsbeschluss des Rates der EU zur Massenzustromrichtlinie aktualisiert.
Insbesondere zu den Drittstaatsangehörigen, zur Weiterwanderung in einen anderen EU-Staat und zur Wohnsitzregelung sind die entsprechenden Passagen im Vergleich zur vorherigen Version verändert worden.
Das Schreiben ist dieser Mail angehängt:
BMI-Schreiben 05.09.2022:
https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2022/09/2022-09-05_-BMI-voruebergehender-Schutz-Ukraine.pdf
2022-09-05_ BMI vorübergehender Schutz Ukraine
Nachfolgend noch die Links zu den vorangegangenen Versionen (zum Vergleich):
- Version vom 14.03.2022:
- Version vom 14.04.2022:
https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2022/04/2022-04-14_BMI_Laenderschreiben_UKR.pdf