Presseerklärung zur Veröffentlichung unseres Schattenberichts zur Istanbul-Konvention

Deutschland hat die Istanbul-Konvention in Bezug auf den Schutz von geflüchteten Frauen vor Gewalt mangelhaft umgesetzt. Kritisiert werden insbesondere Sammellager, fehlende Konzepte zum Gewaltschutz, fehlende systematische Identifizierung von vulnerablen Menschen, unzureichende Gesundheitsversorgung, eine ungenügende Beratungs- und Unterstützungsstruktur und anderes. Aufenthaltsrecht und Flüchtlingspolitik stehen dem Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt in vieler Hinsicht entgegen.

Im Bericht finden sich insbesondere Zitate der 65 Beratungsstellen, Therapiezentren etc. aus allen 16 Bundesländern, die die Umfrage beantwortet haben.

Mit dem Schattenbericht wurde eine Grundlage geschaffen, um bestimmte Themen genauer in den Blick zu nehmen.
Die Arbeitsgruppe aus Flüchtlingsräten und Pro Asyl zum Thema Frauen / Gewaltschutz wird ihre Arbeit fortsetzen und freut sich über Verstärkung.

Schattenbericht: https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2021/210713_BHP_PA_Parallel_Grevio_deutsch.pdf