Die Richtlinie für Integration, Teilhabe und Zusammenhalt ist am 31.12.2021 ausgelaufen.

Die lokalen Maßnahmen für Teilhabe und Zusammenhalt (MaTZ) werden in einer eigenständigen Richtlinie weitergeführt. Die Richtlinie wird in Kürze mit den entsprechenden Antragsformularen und Anlagen an der nachstehenden Stelle auf der Landesseite eingestellt:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/integration/MaTZ/fh_MaTZ.html

Grundsätzlich hat sich an den Maßnahmen für Teilhabe und Zusammenhalt nicht viel verändert,

allerdings wurden die beiden folgenden Themenfelder ergänzt:

–        Erhöhung der Sichtbarkeit des Engagements für Migrantinnen und Migranten

–        Kooperationsprojekte, die zu einer (stärkeren) Zusammenarbeit zwischen einer Kommune und einer oder mehrerer örtlicher Organisationen von Migrantinnen und Migranten führt.

Darüber hinaus wurde die Mindestantragssumme von 15.000 Euro auf 10.000 Euro herunter gesetzt, um noch mehr Antragsteller zu ermutigen Anträge zu stellen.

Die Projekte im Jahr 2022 sollten spätestens zum 01.07.2022 starten.

Eine Antragstellung sollte grundsätzlich bis zum 15.05.2022 erfolgen, mindestens aber 6 Wochen vor Projektbeginn.

MaTZ Richtlinie 25.02.2022