Mit dem Verwaltungsgericht Chemnitz hat das mittlerweile dritte VG entschieden, dass die Wohnpflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung vorläufig zu beenden ist, weil im Lager der erforderliche Corona-Schutz nicht gewährleistet ist.

VG CHemnitz BEschl vom 30.4.20 Aufhebung Wohnverpflichtung