Im Anhang eine Entscheidung des VGH Bayern.
Der VGH verpflichtet die ABH die kostenfreie Wiedereinreise einer zum Zeitpunkt der Abschiebung in Ausbildung gewesenen Person zu ermöglichen.
Mit Verweis auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK stellt der VGH fest, dass auch dem Ehemann und der Tochter die Wiedereinreise ermöglicht werden muss.
VGH Bayern Beschluss Juli 2018_Ausbildungsduldung Familien