Eine Stelungnahme des Flüchtlingsrats SH:

„Am Donnerstag, den 4.3.2022 tagt der Europäische Rat und diskutiert eine Beschlussvorlage der EU Kommission (https://ec.europa.eu/home-affairs/proposal-council-implementing-decision-implementing-temporary-protection-directive_en) zur Anwendung der EU-Massenfluchtrichtlinie aus 2001 für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine.

U.E. ist das Papier suboptimal. Es räumt zwar Ukrainer*innen eine weitgehend großzügige Aufnahme auch für Familien über den Kernfamilienbegriff hinaus sowie Aufenthaltserlaubnisse mit Zugang zu Beschäftigung und ggf. Sozialleistungen ein. Aus der Ukraine flüchtenden Drittstaatenangehörigen – insbesondere Studierenden und Arbeitsmigrant*innen – soll allerdings die Aufnahme nur insoweit gestattet werden, als sie daraufhin in ihre Heimatländer zurückkehren könnnen. Es steht u.E. zu befürchten, dass Schutzsuchende, die aus der Ukraine nun weiterflüchten, hierzulande ins Asylverfahren gedrängt werden, anstatt ihren Aufenthalt auf Grundlage der MassenzufluchtRL zu organisieren.

Hier beigefügt ist eine auszugsweise Übersetzung der Beschlussvorlage ins Deutsche.

Laut dem Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE) ist qualifizierte Mehrheit, die nötig ist, wohl vorhanden, aber Ungarn und Polen sträuben sich noch. Hier würde mich die Einschätzung Ihres Hauses interessieren, ob zu erwarten ist, dass die Anwendung der MassenzufluchtRL ggf. gegen bzw. ohne deren Stimmen beschlossen werden würde.“

Vorlage für einen Ratsbeschluss zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Rahmen des Artikels 5 des Ratsbeschlusses 2001