Eine Information vom Flüchtlingsrat Berlin:

„Liebe Kolleg*innen,
wir haben bei SenINN nachgefragt zur aktuallen Weisungslage hinsichtlich Abschiebungen während der Corona-Pandemie, da die bisherigen Einschränkungen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nur bis heute, 29. Mai 2020 gelten. Folgende Antwort haben wir aus der Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht I D 21 – Sicherheit und Rückkehrmanagementfolgende bekommen, siehe unten…

Beste Grüße

Martina Mauer

Flüchtlingsrat Berlin e.V.“

Antwort:

 

Betreff AW: Weisungslage aufenthaltsbeendende Maßnahmen ab 29.05.2020?
Datum: Fri, 29 May 2020 13:08:20 +0000
Von: Julia.Huebner@SenInnDS.berlin.de
An: mauer@fluechtlingsrat-berlin.de

Sehr geehrte Frau Mauer,

Herr Hanke bat mich, Ihre Anfrage vom gestrigen Tage zu beantworten. Zur Weisungslage zur Durchführung von Abschiebungen während der Corona-Krise kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Angesichts der schrittweisen Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen, der Öffnung internationaler Grenzen und der Wiederaufnahme des Flugverkehrs werden auch die verfügten Einschränkungen der Rückführung stufenweise aufgehoben. Mit Wirkung vom 30.05.2020 werden Einzelrückführungen und Sammelcharter in Zielstaaten, die im Vergleich zur Bundesrepublik deutlich geringer von der Corona-Pandemie betroffen sind und entsprechende Maßnahmen ermöglichen, wieder durchgeführt. Die Akzeptanz von Sammelchartern macht deutlich, dass die Staaten bereit und in der Lage sind, ihre Staatsangehörigen auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie wieder aufzunehmen und dabei den notwendigen Infektionsschutz zu gewährleisten. Ab dem 15.06.2020 werden mögliche Rückführungen wieder uneingeschränkt durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Julia Hübner

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht

I D 21 – Sicherheit und Rückkehrmanagement

10179 Berlin