Eine weiterleitung vom Flüchtlingsrat Berlin:
Wer in mindestens einem Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld hat, erhält auch den Corona-Kinderbonus von 300 €.
Der Kinderbonus wird – anders als das Kindergeld – nicht auf Sozialleistungen nach AsylbLG, SGB II und SGB XII angerechnet.
In unserem ausführlichen Fachinfo zum Corona-Kinderbonus für Geflüchtete erläutern wir die nach Aufenthaltsstatus und Herkunftsland unterschiedlichen Ansprüche Geflüchteter auf das Kindergeld und geben Hinweise zur Antragstellung und zur Nichtanrechnung des Kinderbonus auf Sozialleistungen (anbei auch als PDF):