Eine Info vom Flüchtlingsrat SH:
Ergänzend zum Ukraine Gesamterlass vom 17.6.2022 hat das Kieler Innenministerium (MIKWSSH) jetzt auf Hinweise des BAMF vom 4.8.2022 aufmerksam gemacht, in denen es insbesondere um die Zumutbarkeit der Rückkehr von Drittstaater*innen in ihre Herkunftsländer geht.
Auf der Web-Seite des FRSH haben wir die Informationen zum Erlass vom 17.6. entsprechend ergänzt: https://www.frsh.de/artikel/miligsh-ukraine-gesamterlass/