Eine Info des Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

„…Identitätsklärung und Passbeschaffung sind zwei miteinander verknüpfte ausländerrechtliche Hürden, die viele Menschen mit humanitärer Zuwanderungsgeschichte angesichts der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung sehr lange beschäftigen können. Diese kleine Handeichung dient der Ermutigung, sich beim Bemühen um Identitätsklärung an bestehenden Gerichtsentscheidungen zu orientieren. Schauen Sie bei Bedarf in die verlinkten Entscheidungen. Sie enthalten hilfreiche Hinweise, wie das Stufenmodell zur Identitätsklärung konkret umgesetzt werden kann und wo die Grenzen der objektiven Möglichkeit und subjektiven Zumutbarkeit liegen.

Sie finden diese und unsere weiteren Publikationen auf der Homepage der Landeszuwanderungsbeauftragten.“

Gerichtsentscheidungen zur Identitätsklärung