Siyavash.de – Kostenlose mehrsprachige Plattform für Migrant:innen
Eine Weiterleitung vom FRSH:
„Liebe Kolleg*innen,
ich möchte Ihnen gerne die neue Plattform Siyavash.de vorstellen.
Siyavash.de ist eine mehrsprachige Informationsplattform für Migrantinnen und Migranten in Deutschland. Vereine, Initiativen, Beratungsstellen und andere Organisationen können dort kostenlos ihre Veranstaltungen, Projekte, Dienstleistungen und Informationsangebote veröffentlichen.
Die Plattform unterstützt derzeit 18 Sprachen und ermöglicht es, Menschen unterschiedlicher Herkunft in ihrer Muttersprache zu erreichen.
Organisationen können ihre Inhalte selbst in verschiedenen Sprachen veröffentlichen. Zusätzlich bietet Siyavash.de eine KI-gestützte Übersetzungsfunktion an, mit der Inhalte automatisch in mehrere Sprachen übersetzt werden können. Die Nutzung dieser Funktion ist jedoch vollkommen freiwillig. Wer möchte, kann seine Inhalte selbst übersetzen und kostenlos veröffentlichen.
Da die automatische Übersetzung durch KI laufende Kosten verursacht, ist ausschließlich diese optionale Funktion kostenpflichtig. Alle anderen Leistungen der Plattform – einschließlich Registrierung, Profilerstellung und Veröffentlichung von Inhalten – sind vollständig kostenlos.
Da sich die Plattform aktuell noch im Aufbau befindet, freuen wir uns besonders über Organisationen, die ihre Angebote eintragen und so dazu beitragen, dass Migrantinnen und Migranten schneller Zugang zu wichtigen Informationen und Unterstützungsangeboten erhalten.
Weitere Informationen:
https://siyavash.de
Direkt zur Registrierung:
https://siyavash.de/register
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Registrierung benötigen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ehsan Abri
Plattformleiter Siyavash.de
E-Mail: admin@siyavash.de
Telefon: 015734347295″
Pressemitteilung des FRSH: 275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!
Pressemitteilung des FRSH: Keine Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern!
Neue Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Eine Weiterleitung vom FRSH im Namen des Paritätischen Gesamtverband:
Betreff: Neue Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
„Liebe Kolleg*innen,
wir freuen uns, heute über unsere neue aktualisierte BAGFW Arbeitshilfe zur Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG informieren zukönnen und hoffen, dass diese hilfreich für die Beratungspraxis ist:
Neue Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurden für ein Großteil der geflüchteten Menschen aus der Ukraine bis zum 04. März 2027 verlängert. Doch was passiert danach? Immer mehr Ratsuchende stellen sich die Frage, wie sie ihren Aufenthalt in Deutschland dauerhaft sichern können, unabhängig vom Fortbestand des vorübergehendenSchutzes.
Die aktualisierte Arbeitshilfe der BAGFW „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ gibt der Beratungspraxis konkrete Antworten: Welche Aufenthaltstitel können neben einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in einen anderen Aufenthalt möglich? Und unter welchen Voraussetzungen ist der Sprung zur Niederlassungserlaubnis möglich? Die Arbeitshilfe berücksichtigt den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 sowie dieUmsetzungshinweise des BMI vom 11.08.2025 und bietet damit eine fundierte Grundlage für die tägliche Beratungsarbeit.
Die Arbeitshilfe ist auf der Webseite der BAGFW downloadbar: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/publikationen/detail/gefluechtete-aus-der-ukraine-mit-einer-aufenthaltserlaubnis-nach-24-aufenthg
Herzliche Grüße
Susann Thiel (sie/ihr); Referentin für Flüchtlingshilfe/-politik; Der Paritätische Gesamtverband…“
Minderjährige im Grundleistungsbezug erhalten eine Versichertenkarte
Eine Info vom GGUA
„Gleiche Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG:
Minderjährige im Grundleistungsbezug erhalten eine Versichertenkarte
Liebe Kolleg*innen,
Am 12. Juni 2026 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Leistungsrecht in Kraft, um europäische Vorgaben umzusetzen („GEAS-Reform“). Fast alle dieseÄnderungen sind mit Verschärfungen für Geflüchtete verbunden. Einer der sehr wenigen positiven Aspekte des Gesetzespakets, die Verbesserung bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG, wird dabei leicht übersehen.
- Seit dem 12. Juni haben alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten.
- Die Einschränkungen auf eine Notfallversorgung, die das Gesetz in § 4 AsylbLG bislang vorsah, werden für sie nicht mehr gelten.
- Fast alle AsylbLG-berechtigten Minderjährigen werden zwar keine Mitglieder einer Krankenkasse, aber müssen von der Leistungsbehörde zur Auftragsversorgung bei einerKrankenkasse gem. § 264 Abs. 2 SGB V angemeldet werden. Sie bekommen daher eine Gesundheitskarte und brauchen für medizinische Behandlungen normalerweise keine Genehmigung mehr vom Sozialamt.
- Diese Regelungen gelten seit dem 12. Juni 2026 für alle Kinder und Jugendlichen, die Grundleistungen nach dem AsylbLG erhalten (in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts). Für Personen, die Analogleistungen (nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt) oder lebensunterhaltssichernde Leistungen der Jugendhilfe erhalten, war dies auch zuvor schon so.
Der Paritätische hat dazu eine ausführliche Fachinformation herausgegeben:
…“
Anonyme Umfrage vom FRSH zur Einführung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein
Eine Mail vom FRSH:
„Liebe Kolleg*innen, liebe Unterstützer*innen, liebe Berater*innen
wir wollen Sie nochmal an unsere Umfrage zur Einführung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein erinnern.
Besonders freuen wir uns über Rückmeldungen aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, und aus der Stadt Lübeck.
Um die aktuelle Einführung der Bezahlkarte und die damit zusammenhängenden Herausforderungen kritisch zu begleiten und einen Überblick über den kommunalen Flickenteppich der Einführung zu erstellen, haben wir eine kurze anonyme Umfrage (ca. 5 Minuten) erstellt. Die Umfrage richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Migrationsberater*innen in ganz Schleswig-Holstein.
Zentrale Themen der Umfrage sind der aktuelle Stand der Einführung, die größten Probleme der Bezahlkarte für die Betroffenen in den jeweiligen Landkreisen, die Möglichkeiten für bestimmte Fallgruppen Widerspruch gegen die Bezahlkarte einzulegen, die Anmeldung von Mehrbedarf und die aus der Einführung der Bezahlkarte resultierende Mehrbelastung in der Migrationsberatung.
Anbei finden Sie den Link zu der Umfrage:
https://media.frsh.de/nextcloud/index.php/apps/forms/s/sNFyKYcCp6St3nqxSQsxs44G
GEAS-Reform in Kraft – neue IBIS-Broschüren geben Orientierung für Fachkräfte im Asylsystem
Eine Info vom GGUA:
GEAS-Reform in Kraft – neue IBIS-Broschüren geben Orientierung für Fachkräfte im Asylsystem
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurden mehrere neue EU‑Rechtsakte beschlossen, die überwiegend ab dem 12. Juni 2026 gelten. Erklärtes Ziel ist eine weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Registrierung, Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union.
Gleichzeitig sieht die Reform Verschärfungen vor – etwa durch beschleunigte Grenzverfahren, die Fiktion der Nichteinreise sowie erweiterte Möglichkeiten der Kontrolle, Bewegungsbeschränkung undHaft.
Diese Instrumente stehen im Spannungsverhältnis zu garantierten Grundrechten, insbesondere zu Art. 6 der EU‑Grundrechtecharta (GRCh) und Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Drei neue Broschüren für die Beratungspraxis
Die Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für die Arbeit mit Geflüchteten mit sich. IBIS e.V. hat daher drei Broschüren für Fachkräfte entwickelt, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereitenund konkrete Impulse für die Praxis bieten.
Sie berücksichtigen die zentralen neuen Regelungen ab Juni 2026 und verbinden rechtliche Informationen mit methodischen Hinweisen für die Beratung.
Die Inhalte im Überblick
Vulnerable Asylsuchende im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)
Die Broschüre beschreibt psychosoziale Herausforderungen von vulnerablen Asylsuchenden und die Identifizierung von Vulnerabilität im GEAS. Darüber hinaus werden Ansprüche auf Gesundheitsleistungen – insbesondere therapeutische Versorgung – und die Rolle von Beratungskräften dargestellt.
Die psychosoziale Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden
Diese Broschüre gibt einen Überblick über die psychosoziale und traumasensible Beratung von vulnerablen Asylsuchenden. Sie erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen im Asylsystem und bietet praxisnahe methodische Anregungen zu Beratungsabläufen sowie zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von asylsuchenden Familien, Kindern und Jugendlichen. Sie beschreibt die Verzahnung zwischen Asylsystem und Unterbringung und behandelt zentrale Themen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Schule, Arbeitsmarktzugang und Gewaltschutz. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte in der Beratung von Asylsuchenden vorgestellt.
Die drei Broschüren bieten eine fachliche Orientierung in einer Phase grundlegender Veränderungen. Sie vermitteln rechtliches sowie praxisorientiertes, interdisziplinäres Wissen für Fachkräfte, die Asylsuchende beratend unterstützen.
Alle drei Broschüren sind in der neuen Rubrik “Wissenswertes” auf der Webseite von IBIS e.V. abrufbar…
Freundliche Grüße
Hendrik Lammers (Deutsch/english/français)
IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V.
Klävemannstraße 16 | 26122 Oldenburg; Direktwahl: 0441/ 920582 25; E-Mail: asyl@ibis.ev.de
Krankenhilfe für minderjährige Grundleistungsbezieher
Eine Information vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Betreff: § 4 Abs. 4 AsylbLG (neu) – Krankenhilfe für minderjährige Grundleistungsbezieher
Rundschreiben _ 4 Abs. 4 AsylbLG_neu-2
GEAS-Start: Kampf für die Rechte der Geflüchteten geht weiter!
Eine Presseerklärung des FRSH:
https://www.frsh.de/artikel/geas-start-kampf-fuer-die-rechte-der-gefluechteten-geht-weiter
Kostenlose psychosoziale Beratung für Geflüchtete (traumafokussiert) – online
Eine Weiterleitung vom Medical Solidarity International e.V. (MSI) durch den FRSH:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder sprechen wir mit Menschen, die auf ihrer Flucht traumatische Erfahrungen machen mussten. Nach ihrer Ankunft in Deutschland bleiben sie häufig mit ihren Belastungen allein, wissen nicht, an wen sie sich wenden können bzw. haben keinen Zugang zu psychosozialer Unterstützung.
Wir von Medical Solidarity International e.V. (MSI) sind eine humanitäre Organisation und begleiten Menschen in Krisen- und Fluchtsituationen. Mit unserem Projekt WeCare schaffen wir einen sicheren Raum und ermöglichen kostenlose, niedrigschwellige psychosoziale Online-Beratung für Menschen mit Fluchterfahrung in verschiedenen Sprachen.
Die Beratung wird von traumasensiblen Fachberater:innen durchgeführt und durch geschulte Sprachmittelnde begleitet. Gemeinsam unterstützen wir dabei, Orientierung zu schaffen, Belastungen einzuordnen und passende Hilfsangebote aufzuzeigen, beispielsweise durch die Weitervermittlung an spezialisierte Stellen.
Viele Betroffene erfahren erst durch Beratungsstellen oder persönliche Empfehlungen von WeCare. Damit wir weiterhin Menschen in schwierigen Lebenslagen erreichen können, sind wir auf IHREUnterstützung bei der Verbreitung unseres Angebots angewiesen.
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, gibt es ein paar einfache Wege, mit denen Sie uns enorm weiterhelfen können:
- Flyer auslegen oder weitergeben,
- Ratsuchende auf WeCare aufmerksam machen,
- unser Angebot in Gesprächen oder Beratungen erwähnen,
- oder WeCare in Ihrem Netzwerk teilen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://medical-solidarity.org/de/mvi-online/
Gerne tauschen wir uns auch persönlich mit Ihnen aus und geben Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit und das, was uns täglich bewegt.
Direkter Kontakt per WhatsApp:
+49 178 87 96 870
Beratungssprachen:
Arabisch | Farsi/Dari | Deutsch | Englisch | Französisch | Kurmanji | Ukrainisch | Russisch | Spanisch | Türkisch
Im Anhang finden Sie Flyer zum Projekt. Gerne senden wir Ihnen auch postalisch Flyer in weiteren Sprachen zu:
projectwecare@medical-solidarity.org
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, unsere Nachricht zu lesen – und DANKE für jede Form der Unterstützung.
Mit solidarischen Grüßen
Anna-Maria Kraft
Psychosoziales Backoffice
Phone: +49 15679 660418
Mail: anna.kraft@medical-solidarity.org
Medical Solidarity International / Medical Volunteers International e.V.
Heider Str.1
20251 Hamburg
www.medical-solidarity.org
Jede Spende hilft – Bitte unterstützt unsere Arbeit!“
EuGH: Leistungskürzungen und -streichungen sind in Dublin-Fällen unzulässig
Pressebericht des FRSH: Atamans Jahresbericht zeigt Schutzlücken beim Umgang mit rassistischer Diskriminierung in öffentlichen Stellen
Fachgespräch zum Umsetzungsstand der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung SH (MSFJSIG)
Weiterleitung einer Auflistung von Antworten zur Bezahlkarte aus dem MSFJSIG, die jedoch an vielen Stellen eher mehr Fragen aufwerfen und sich an einigen Stellen leider nicht mit derRealität decken.
Wer mehr zur Bezahlkarte erfahren möchte und/oder sich gegenüber der Landesregierung oder den Kommunen gegen die Bezahlkarte aussprechen möchte, findet hier alle Infos:
https://www.frsh.de/themen/bezahlkarte
https://www.frsh.de/artikel/out-out-option-fuer-die-bezahlkarte
In Trauer um den Pflichtbeistand in Abschiebehaft
Bericht zur Bezahlkarte Hamburg – ein Anlass zum Protest in SH
Eine Info vom FRSH:
Die GFF hat gemeinsam mit der Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ einen lesenswerten Bericht über die alltäglichen Probleme mit der Bezahlkarte in Hamburg veröffentlicht. Betroffene Nutzer*innen berichten darin von ihren Erfahrungen:
https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Soziale-Teilhabe/2026-Bezahlkarte-Bericht.pdf
In Schleswig-Holstein wird der Landtag Mitte Juni einen Antrag der SPD zur Opt-Out Option der Bezahlkartediskutieren.
Deshalb ist jetzt der Moment um Unmut zu äußern, Probleme und Hürden deutlich zu machen und eine kulantere Auslegung zu fordern.
Briefvorlagen und weitere Informationen gibt es hier: https://www.frsh.de/artikel/out-out-option-fuer-die-bezahlkarte
JETZT MITMACHEN!
Ausbildung bei der Landeshauptstadt Kiel
Eine Info vom FRSH:
Guten Tag,
mit dieser Mail richten wir uns an alle, die für das Jahr 2027 eine Ausbildungsstelle suchen.
Wir möchten Sie gern auf die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten bei der Landeshauptstadt Kiel aufmerksam machen.
Alle freien Ausbildungsstellen bei der Landeshauptstadt Kiel finden Sie mit diesem Link: Du wirst gebraucht: Ausbildungsberufe, Duales Studium und Ausbildungsplätze bei der Landeshauptstadt Kiel
Haben Sie Fragen zur Ausbildung bei der Landeshauptstadt Kiel? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die E-Mail-Adresse ausbildung@kiel.de.
Die Landeshauptstadt Kiel handelt nach dem Grundsatz „Wir bilden Vielfalt ab – und laden Menschen mit Migrationsbiografie ausdrücklich dazu ein, sich bei uns zu bewerben.“ und sie freut sich auf alle Bewerbungen.
Bitte leiten Sie diese E-Mail gern an mögliche Interessierte weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Georg Jagemast
Landeshauptstadt Kiel
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste (53)
Referat für Migration (53.1)
Stephan-Heinzel-Straße 2, D-24116 Kiel, Zimmer 10
Tel.: 0431 901-2430 Fax: 0431 901-742430 E-Mail-Adresse: Georg.Jagemast@kiel.de
Presseerklärung Pro Asyl: Pro Asyl: Afghanistan: BAMF-Entscheidungspraxis und Realität klaffen weit auseinander
Info vom FRSH / Presseerklärung von Pro Asyl vom 20.5.26:
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Der neue Atlas der Zivilgesellschaft: Desinformation – und was dagegen hilft
Eine Info des FSH
Liebe Freunde* von Brot für die Welt, liebe Interessierte,
wir freuen uns, Ihnen den diesjährigen Atlas der Zivilgesellschaft vorstellen zu können.
In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf dem Thema Desinformation.
„Der 9. Atlas der Zivilgesellschaft beleuchtet, wie Desinformation weltweit Meinungen beeinflusst,zivilgesellschaftliches Engagement gefährdet und die Demokratie bedroht. Autokraten, Extremisten und Populisten attackieren die Berichte kritischer Medien oder wissenschaftliche Untersuchungen als „FakeNews”, ebenso ziehen sie Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Zweifel. Doch dieZivilgesellschaft ist nicht machtlos gegen Desinformation. Das zeigen mehrere Partner von Brot für die Welt.“
Den gesamten Atlas der Zivilgesellschaft, Infografiken und eine Weltkarte finden Sie unter:
https://www.brot-fuer-die-welt.de/themen/atlas-der-zivilgesellschaft/
Pressemitteilung vom FRSH: Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl
Kiel, 24.02.2026
Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl
Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachten die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:
„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.
Die nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.
„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.
Der Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung. Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein ist froh, dass so viele zivilgesellschaftliche Organisationen den Offenen Brief mitunterzeichnen, die sich gegen ein Gesetz aussprechen, das viele Familien unter Generalverdacht stellt und das Kindeswohl gefährdet.
Statt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden, dass
- Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,
- sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,
- bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.
Kontakt: public@frsh.de, 0431 735 000
MSJFSIGSH: Sogenannter Zentralisierungserlass v. 18.2.2026
Eine Info vom FRSH:
https://www.frsh.de/artikel/msjfsigsh-sogenannter-zentralisierungserlass
Auszug aus dem Erlass vom 18.2.2026:
„… Die Landesregierung hat im Rahmen ihres Maßnahmenpakets in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention vom 17.09.2024 beschlossen, die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit für Personen, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen, beim LaZuF zu zentralisieren. Es soll die aufenthaltsrechtliche
Sachbearbeitung einschließlich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in die Zuständigkeit des Landes übergehen.Zusätzlich wurde zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden am 06.12.2024 vereinbart, dass das LaZuF zentral für die Stellung aller
aufenthaltsrechtlichen Haftanträge zuständig werden soll. …“
BAMF: Keine Zulassung zum Integrationskurs mehr nach § 44 Abs. 4 AufenthG
Eine Weiterleitung vom Hessischen Flüchtlingsrat:
Das BAMF teilt mit, dass es in diesem Jahr keine Zulassungen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG mehr erteilen werde. Dies betrifft also insbesondere Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Ermessensduldung oder § 24, die freiwillig im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden möchten.
Nicht betroffen sein dürften allerdings die Zulassungen nach § 44 Abs. 1 AufenthG (Personen, die aufgrund der erstmaligen Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel einen Anspruch auf Integrationskurs haben).
Nicht betroffen sind außerdem die Personen, die nach § 44a AufenthG vom Jobcenter, der ABH oder dem Sozialamt zum I-Kurs verpflichtet werden. Dies sind unter Umständen auch Personen mit § 24 AufenthG (die das Jobcenter verpflichten kann) oder mit Aufenthaltsgestattung oder Ermessensduldung (die das Sozialamt im Rahmen des AsylbLG verpflichten kann). Damit die Personen am I-Kurs teilnehmen können, ist künftig also eine Verpflichtung erforderlich.