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Kostenloser Deutsch-Online-Lernkurs

28. Februar 2024|

Eine Weiterleitung vom FRSH – Empfehlung zum Deutschlernen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Zusammenarbeit mit Deutschlehrern und ehrenamtlichen Lehrkräften haben wir einen kostenlosen Online-Lernkurs entwickelt, der übersichtlich und leicht verständlich Ausländern und Geflüchteten die deutsche Sprache näher bringt. Neben Übungen zum Hörverstehen und Leseverstehen, Redewendungen sowie Wortschätze aus dem privaten und beruflichen Bereich, haben wir auch individuelle Lerntools erstellt, die das Erlernen der deutschen Sprache erleichtern.

Die kostenlosen Inhalte können Sie hier sehen: https://www.buchstaben.com/deutsch-lernen

Die Übersichtsseiten lassen sich auf Englisch, Türkisch, Ukrainisch und Arabisch übersetzen.

Unser Ziel ist es, so vielen Geflüchteten und Migranten wie möglich zu helfen, die deutsche Sprache einfach und verständlich zu erlernen. Auf diese Weise haben Zugezogene die Chance, sich leichter in Deutschland zu integrieren.

Zudem haben wir speziell für Flüchtlinge aus der Ukraine in Zusammenarbeit mit ukrainischen Muttersprachlern ein kostenloses E-Book veröffentlicht, das die ersten Berührungspunkte mit der deutschen Sprache vermittelt. Das E-Book wurde schon 50.000 mal heruntergeladen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Herzliche Grüße
Carolin Ludwig

https://www.buchstaben.com
E-Mail: carolin.ludwig@buchstaben.com

Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung startet am 1. Januar 2024

28. Februar 2024|

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Dezember 2023

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ab 01.01.2024 das neue Onlineportal „mein NOW“ zur Verfügung. Ziel ist, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgebern sowie Weiterbildungsanbietern einen zentralen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung im Internet anzubieten.
„mein NOW“ verweist als zentrales Medium für berufliche Weiterbildung auf landspezifische und bundesweite Angebote. Es bietet fünf Dienste an:
– Informationen zu Berufen, Branchen & Perspektiven,
– Tests zur beruflichen Orientierung, – Suche nach Weiterbildungsangeboten, – Informationen zu Fördermöglichkeiten,
– Informationen zu Beratungsmöglichkeiten.

„mein NOW“ bündelt Informationen zu vielen beruflichen Weiterbildungsangeboten qualitätsgesichert und übersichtlich an einer Stelle im Internet.
Zum Start des Produktes „mein NOW“ werden die Daten über das Verfahren KURSNET der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt. Ziel ist, möglichst viele Daten weiterer öffentlich-rechtlicher Weiterbildungsportale im Laufe des Jahres 2024 in mein NOW“ zu integrieren – hierfür werden aktuell umfassende Gespräche mit potenziellen Partnern des Portals geführt.

Die erste Version von „mein NOW“ wird zum 01.01.2024 im Internet veröffentlicht. Bis Ende des Jahres 2024 folgen weitere Funktionen. Das BMAS hat das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) angestoßen und begleitet federführend die Entwicklung.

Ab dem ersten Januar ist „mein NOW“ unter www.mein-now.de zu finden.
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Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter

https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen

Der Plan der Rechten zur „Remigration“ / Recherche von Correctiv

28. Februar 2024|

https://correctiv.org/ berichtete, dass AfD-Mitglieder und andere Rechtsextremist*innen die Massendeportation von Nichtdeutschen und deutschen Staatsangehörigen mit Migrationsgeschichte planen. (s.u.)

Details dazu über o.g. Link.

Daniel Günther (CDU) steht einem AfD-Verbotsverfahren offen gegenüber (SH-Magazin 10.1.24). Ebenso MdL Kürschner, der sich für eine schleswig-holsteinische Bundesratsinitiative zum Ausschluss der AfD aus der Parteienfinanzierung ausspricht.

 

Online-Broschüre: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel

28. Februar 2024|

Mit der vorliegenden Broschüre sollen Unsicherheiten aus dem Weg geräumt und Beratungskräften und Betroffenen einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz bekommen. In einem ersten Teil werden dafür die allgemeinen Regelungen sowie die Vorgaben zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und der Berechnung dargestellt. Im zweiten Teil folgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Aufenthaltstiteln, für die Besonderheiten bei der Lebensunterhaltssicherung gelten. Am Ende der beiden Teile finden sich darüber hinaus jeweils Übersichtstabellen, in denen die wichtigsten Aspekte in Kürze dargestellt werden.

Zur Online-Broschüre: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/visum-aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis-die-sicherung-des-lebensunterhalts-als-erteilungsvoraussetzung-fuer-einen-aufenthaltstitel/

Herausgeber: der Paritätische Gesamtverband

FRSH: #CeasefireNow: Sofortige humanitäre Waffenruhe im Gazastreifen und in Israel!

3. Januar 2024|

Eine Weiterleitung vom FRSH:

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat den Aufruf „Ceasefire now!“ zu einer sofortigen humanitäre Waffenruhe im Gazastreifen und in Israel unterzeichnet, der zum Ziel hat, eine humanitäre Katastrophe und den Verlust weiterer unschuldiger Menschenleben zu verhindern.

Wir erleben im Gazastreifen und in Israel Tod und Zerstörung in unvorstellbarem Ausmaß. Tausende von Menschen wurden getötet, verletzt, vertrieben, und fast zweihundert werden weiterhin als Geiseln gehalten, darunter auch Kinder und ältere Menschen.

Im Gazastreifen gehen nach Angaben der UNO aufgrund der Belagerung Wasser, Lebensmittel, Treibstoff, medizinische Versorgung und sogar Leichensäcke zur Neige. Die UNO warnte, dass die Menschen – insbesondere kleine Kinder – bald an schwerer Dehydrierung sterben werden. Stadtviertel wurden zerstört und in Schutt und Asche gelegt. Palästinenser*innen, die Sicherheit suchen, können nirgendwo hin. Viele derjenigen, die nach dem Umsiedlungsbefehl der israelischen Armee aus dem nördlichen Gazastreifen in den Süden umgesiedelt sind, wurden Berichten zufolge bei ihrem Fluchtversuch oder nach ihrer Ankunft im südlichen Gazastreifen bombardiert.

Die Ereignisse der letzten Woche haben uns an den Abgrund einer humanitären Katastrophe geführt, und die Welt kann nicht länger warten, um zu handeln. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung.

Am Sonntag, den 15. Oktober, appellierte der Koordinator der Vereinten Nationen für humanitäre Hilfe in den besetzten palästinensischen Gebieten an alle Konfliktparteien und an die Mitgliedstaaten mit Einfluss, dringend einer humanitären Feuerpause zuzustimmen.

Heute vereinen wir unsere Stimmen und rufen alle Staatsoberhäupter, den UN-Sicherheitsrat und die Akteure vor Ort auf, dem Schutz von Menschenleben Vorrang vor allem anderen einzuräumen. Während dieser humanitären Waffenruhe rufen wir alle Parteien dazu auf, bedingungslos:

  1. Erleichterung der Lieferung lebensrettender Hilfe, einschließlich Lebensmitteln, medizinischer Versorgung, Treibstoff, Wiederherstellung der Stromversorgung und des Internets im Gazastreifen sowie sichere Durchreise für humanitäres und medizinisches Personal
  2. Befreiung aller zivilen Geiseln, insbesondere von Kindern und älteren Menschen
  3. Erlaubnis für humanitären Konvois, UN-Einrichtungen, Schulen, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen im nördlichen Gazastreifen zu erreichen und Schutz der Zivilbevölkerung und humanitärer Helfer*innen
  4. Aufhebung des Befehls der israelischen Regierung, dass Zivilist*innen den nördlichen Gazastreifen verlassen sollen
  5. Ermöglichung der medizinischen Evakuierung von Patient*innen in kritischem Zustand zur dringenden Behandlung

Der UN-Sicherheitsrat, der UN-Generalsekretär und alle einflussreichen Staats- und Regierungschefs der Welt müssen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, damit ein humanitäre Waffenruhe zustande kommt. Dies ist unsere einzige Möglichkeit, weitere Verluste an Zivilist*innen und eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Alles andere wird für immer einen Makel auf unserem kollektiven Gewissen hinterlassen.

Zivilist*innen sind keine Verhandlungsmasse. Die Familien müssen die Möglichkeit haben, ihre Toten zu beerdigen und zu betrauern. Der Kreislauf der Gewalt gegen unschuldige Zivilist*innen muss gestoppt werden.

Weblinks:

Informations- & Öffentlichkeitsarbeit


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. 

Spendenaufruf für Nothilfe im Gaza-Streifen

3. Januar 2024|

Eine weiterleitung vom FRSH:

„Medico International ruft auf zu Spenden für Nothilfe im Gaza-Streifen:

Über 20.000 Tote, Millionen Vertriebene, der Gazastreifen in weiten Teilen unbewohnbar. medico-Partner:innen leisten unter unmöglichen Bedingungen Nothilfe.

In zwei Monaten Krieg wurde die Lebensgrundlage von zwei Millionen Menschen in Gaza zerstört. Mittlerweile sind über 20.000 Palästinenser:innen getötet und Unzählige verletzt worden. Hunderttausende sind nicht nur vertrieben worden, sondern haben ihre Wohnung oder ihr Haus verloren und leben nun in existentieller Unsicherheit in Notunterkünften oder unter freiem Himmel. Die Enklave, eine der am dichtest besiedelten Regionen der Welt, ist schon jetzt in weiten Teilen ein bis auf weiteres unbewohnbares Trümmerfeld.

Die Menschen haben weniger als zwei Liter Trinkwasser pro Tag und Person zur Verfügung. Zwischen 83 Prozent der Menschen im Süden und 97 Prozent im Norden Gazas haben nur unzureichenden Zugang zu Nahrung. Sie hungern. Von allen Krankenhäusern sind überhaupt nur noch ein Drittel überhaupt in der Lage, sich um Patient:innen zu kümmern, in der Regel ohne ausreichende Medikamente, Schmerz- oder Betäubungsmittel. Über 325.000 Menschen haben ansteckende Infektionen, darunter fast 100.000 Fälle von Durchfall, 133.000 Atemwegserkrankungen und erste Fälle von Hepatitis.

Nothilfe unter Bomben

Dringend benötigte Güter, Medikamente und Lebensmittel gelangen aufgrund der Abriegelung durch die israelische Armee nicht oder kaum nach Gaza. In sieben Tagen Feuerpause erreichte die dringend ersehnte Nahrungsmittelhilfe weniger als 20 Prozent der Bevölkerung, die schon vor dem Krieg zu rund 80 Prozent zumindest in Teilen auf humanitäre Hilfe angewiesen war.

Diese Verhinderung von Hilfe stellt auch uns bei medico vor große Herausforderungen. Wir tun schon jetzt alles in unserer Macht Stehende zur Unterstützung unserer Partnerorganisationen in Gaza und bereiten uns auf den Moment vor, in dem sich neue Zugänge öffnen. Sicher ist: Die Zerstörung von etwa der Hälfte aller Gebäude, die Vertreibung von etwa 85 Prozent der Bevölkerung und die erlittenen Schrecken werden die Menschen in Gaza für immer prägen. Auch wenn der Krieg hoffentlich bald endet, wird die humanitäre Katastrophe bleiben.

Deshalb bitten wir um Spenden unter dem

Spendenkonto

medico international e.V.
IBAN: DE69 4306 0967 1018 8350 02
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank

https://www.medico.de/kampagnen/nothilfe-gaza

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V“

 

Wandkalender 2024 bestellbar (Papier und als Download)

3. Januar 2024|

Der Flüchtlingsrat SH e. V. und der Antidiskriminierungsverband SH e. V. haben in Kooperation mit VIA Bayern einen interkulturellen Wandkalender 2024 erstellt. Der Kalender (DIN A3) kann Sie im kommenden Jahr unterstützen und begleiten. Mit Feiertagen von zehn Religionen sowie wichtigen säkularen Ereignissen bietet Ihnen der Wandkalender die Möglichkeit, Gelegenheiten zum Gedenken, Feiern, Gratulieren und Beisammensein zu nutzen und zu beachten.

Bestellung: Hier können Sie den  Wandkalender solange der Vorrat reicht kostenlos bestellen:
https://www.frsh.de/publikationen/kalender

Bitte beachten Sie vor der Bestellung unsere Datenschutzerklärung und geben Sie im Formular Ihre exakte Postanschrift für den Versand an.

Bitte bestellen Sie in realistischen und angemessenen Mengen.
Wir behalten uns vor, Ihre Bestellung anzupassen, sollten Sie zu viele Kalender bestellen.

Download: Der Kalender kann auch als pdf-Datei heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden: https://www.frsh.de/fileadmin/Anhaenge/kalender2024_druck.pdf

„Beschämend und mit Grundsätzen der Menschenrechte unvereinbar“

3. Januar 2024|

Eine Weiterleitung vom FRSH:

Schwerin, 20.12.2023

Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche zum Versuch der Abschiebung aus Kirchenasyl:

„Beschämend und mit Grundsätzen der Menschenrechte unvereinbar“

Die versuchte Abschiebung aus einem Kirchenasyl in Schwerin am Donnerstag, 20. Dezember 2023, ist von der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche, Pastorin Dietlind Jochims, scharf kritisiert worden.

Schwerin (ce) – Als „beschämend und mit den Grundsätzen der Menschenrechte unvereinbar“ hat die Flüchtlingsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Dietlind Jochims, die versuchte Abschiebung zweier Kinder einer Familie aus Afghanistan aus einem Kirchenasyl in Schwerin verurteilt.

„Hier wurde der Schutzraum einer schwer traumatisierten Familie, die in ihrer Heimat mit dem Tod bedroht wurde, verletzt“, so Dietlind Jochims. Das Kirchenasyl wurde seit vergangenem Freitag gewährt und – wie es gängige Praxis ist – allen zuständigen Behörden zur Kenntnis gegeben.

Bischöfin Steen: Den Schutzraum Kirchenasyl achten

Bischöfin Nora Steen betonte: „Solch eine bedrohliche und eskalierende Situation wie heute Morgen in Schwerin hat diese Familie massiv retraumatisiert und ist unzumutbar. Ich bitte alle zuständigen Behörden, den Schutzraum Kirchenasyl zu achten.“

Als Frauenrechtlerin in Afghanistan massiv bedroht und gefährdet

Nach Informationen der Flüchtlingsbeauftragten handelt es sich bei den Betroffenen um eine sechsköpfige Familie aus Afghanistan. Zwei der Kinder sind noch minderjährig. Die Mutter ist eine bekannte Frauenrechtlerin und Journalistin, die in ihrer Heimat massiv bedroht wurde. Über das Aufnahmeprogramm für Afghanistan des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes sei der Familie eine Aufnahme in Deutschland zugesichert worden. Die Visumserteilung verzögerte sich allerdings. Da das Leben der Familie zusehends gefährdet war und sich auch deren Gesundheit verschlechtert hatte, flohen die Menschen in den Iran. Von dort aus gelangten sie mit einem spanischen Visum nach Europa.

Verstoß gegen Zusicherungen und die Prinzipien der Menschenrechte

„Der Familie war eine Aufnahme in Deutschland zugesagt worden. Es ist ein Armutszeugnis für die Behörden, dass die Visa-Formalitäten viel zu schleppend angesichts der Lebensgefahr für die Familie bearbeitet worden sind“, kritisiert Dietlind Jochims. Bei dem Versuch von heute Morgen (Donnerstag, 20. Dezember), die beiden volljährigen Kinder von der Familie zu trennen und abzuschieben, sei gegen Zusicherungen der Behörden und die Prinzipien der Menschenrechte verstoßen worden: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat selber festgehalten, dass eine Familientrennung hier vermieden werden soll. Außerdem ist das Kirchenasyl gebrochen worden, was dem bekundeten Respekt für diesen Schutzraum widerspricht.“

Hintergrund zum Kirchenasyl

Bevor ein Kirchenasyl gewährt wird, lässt sich die Kirchengemeinde gut beraten und jeden konkreten Einzelfall genau prüfen. Ein Kirchenasyl wird vom Kirchengemeinderat beschlossen– die Entscheidung wird also direkt vor Ort gefällt. Dabei gilt, dass mit dem Kirchenasyl Zeit für eine erneute Überprüfung gewonnen werden soll, weil die berechtigte Annahme besteht, dass es sich um einen besonderen Härtefall handelt. Meist handelt es sich um so genannte ՙDublinfälleՙ, bei dem ein Asylantrag bereits in einem anderen europäischen Land gestellt wurde, bei einer Rückkehr dorthin aber Repressalien oder Gewalt für die geflüchtete Person zu befürchten sind. Hier bedeutet der positive Ausgang eines Kirchenasyls, dass Deutschland für die Prüfung der Asylgründe zuständig wird. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemeinden Geflüchteten Wohnraum bieten und sie versorgen, obwohl er grundsätzlich von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen und abschieben kann. Um gemeinsam zu guten humanitären Lösungen kommen zu können, wurde 2015 eine Verfahrensabsprache zwischen BAMF und den Kirchen getroffen.

Kontakt: Pastorin Dietlind Jochims <Dietlind.Jochims@flucht.nordkirche.de>

 

FRSH: Stellungnahme zur aufenthaltsrechtlichen Situation von Auszubildenden und zum sogenannten Spurwechsel

3. Januar 2024|

https://www.frsh.de/artikel/stellungnahme-zur-aufenthaltsrechtlichen-situation-von-auszubildenden-und-zum-sogenannten-spurwechsel

Zeitungsartikel `Junge Welt´: Willkommen und Abschiebung

3. Januar 2024|

Aus Junge Welt: Ausgabe vom 16.12.2023, Seite 12 / Thema

Rassistische Debatte

Willkommen und Abschiebung

Facharbeiter sollen kommen, zugleich aber wird seit Monaten darüber debattiert, wie sich möglichst viele Geflüchtete abschieben lassen. Über die Renaissance rechter Asylpolitik

 

Toolkit „Kinder auf der Flucht“ vom FR Niedersachsen

3. Januar 2024|

Eine Weiterleitung

„Nachfolgend verlinken wir das Toolkit „Kinder auf der Flucht“, erstellt von den Durchführungspartnern und Mitgliedern von Family for Every Child, Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V., METAdrasi, Naba‘a, Programma Integra sowie Zeudi Liew und den 77 Praktiker:innen und 71 Kindern und Jugendlichen, die sich an den Beratungen beteiligten.

Der Leitfaden dokumentiert und vermittelt bewährte Methoden für die Betreuung, den Schutz und das Fördern der Integration von Kindermigrant:innen. Hierzu zählen alle Kinder oder Jugendlichen (CYP), die in ein neues Land einreisen.

Hier die deutsche Fassung.“

Konzeptpapier „Schnelle aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zur Erleichterung und Entlastung von Menschen, Verwaltung und Behörden“

3. Januar 2024|

Eine Idee vom `Netzwerk Berlin hilft´:

„Liebe Liste,
hier ein Konzeptpapier, dass 15 Maßnahmen enthält, die aus unserer Sicht wirklich helfen würden, Geflüchteten zu helfen, Kommunen zu entlasten, Verwaltung zu entlasten, Arbeitgebern zu helfen.

Konzeptpapier: Schnelle aufenthaltrechtliche Maßnahmen zur Erleichterung und Entlastung von Menschen, Verwaltung und Behörden

berlin-hilft.com

Alles (bis auf Nr. 15) auch schnell umsetzbar, wenn es denn den politischen Willen dazu gibt und damit auch schnell wirksam.
Krititk, Berichtigungen, Anmerkungen, Ergänzungen – wie immer gerne!!

Mit besten Grüßen
Netzwerk Berlin hilft

Christian Lüder

0171-2132999

www.berlin-hilft.com

 

Ein Beitrag der ARD: Warum immer mehr Türken in Deutschland Schutz suchen

6. Dezember 2023|

TAGESSCHAU 3.12.: Warum immer mehr Türken in Deutschland Schutz suchen – Die Zahl der türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland Asyl suchen, ist in den vergangenen zwei Jahren stark angestiegen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich – und die Chancen auf Asyl mitunter gering. […] „Laut […BAMF] haben in diesem Jahr (Stand 31.10.2023) rund 45.000 türkische Staatsangehörige einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Das sind fast doppelt so viele wie im vergangenen Jahr. Damit liegt die Türkei im Oktober auf Platz zwei der Hauptstaatsangehörigkeiten bei den Erstanträgen auf Asyl.“

 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylantraege-tuerken-deutschland-100.html

BMI verlängert Ukraine-AEs per Verordnung bis 2025

6. Dezember 2023|

Die Aufenthaltserlaubnisse der Ukrainer:innen werden per Verordnung bis 2025 verlängert:

„Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat heute zugestimmt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.“

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html

Petition ‚Keine Haft für zivile Seenotrettung‘

6. Dezember 2023|

Eine Info vom FRSH

Liebe Freund*innen,

wir haben die Stellungnahme „Kriminalisierung von Seenotretter*innen!“ unterzeichnet und die Petition ‚Keine Haft für zivile Seenotrettung‘ auf WeAct unterschrieben und würden uns sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen:

https://weact.campact.de/petitions/keine-haft-fur-zivile-seenotrettung?share=6b2193b6-d37c-4e0c-bd81-c6c2c1a8fb36&source=copy_email&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email

Vielen Dank!

Martin Link


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V

Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel

Tel.: 0431 735 000 ● Fax: 0431 736 077 ● ml@frsh.de

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