BMI: Türkei-Erdbeben-Übergangsverordung

Verordnung des Bundesinnenministeriums vom 25.4.2023 zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereiste türkische Staatsangehörige (Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung – TürkeiErdbebenAufenthÜV).

Unter dem Az: 290-4092/2022-4739/2023-73262/2023 erklärt das schleswig-holsteinische MSJFSIG dazu am 4.5.2023:

„…das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung erlassen. Die Verordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt (hier) verkündet und tritt am 07.05.2023 in Kraft.

Mit der Verordnung werden türkische Staatsangehörige vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz am 06.02.2023 in den vom Erdbeben betroffenen türkischen Provinzen
  • Einreise zwischen dem 06.02.2023 und dem 07.05.2023 mit einem gültigen, durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei ausgestellten Schengen-Visum (Typ-C).
  • Rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet am 07.05.2023

Die Befreiung erlischt mit Ausreise aus dem Bundesgebiet.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 06.08.2023 außer Kraft.“

Download:BMI-Türkei-Erdbeben-Übergangsverordung v. 24.4.2023

Flüchtlingsrat SH