„Sehr geehrter Herr Link,
(…)

Bevor ich abschließend den aktuellen Sachstand zusammenfasse, weise ich auf die Ausschreibung von FHH hin, die angestrebt mit einem Zuschlag im Sommer enden soll: Bieterportal / eVergabe-Plattform dataport – Details (hamburg.de)

Nach Verhandlungen auf CdS-Ebene wurden folgende bundeseinheitlichen Mindeststandards für eine Ausschreibung im Länderverbund festgelegt:

Wesentliche Anforderungen an die Bezahlkarte sind:

  • Guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion
  • Einfaches Aufladen durch Behörden per Überweisung in Echtzeit
  • Karte sowohl physisch als auch möglichst digital auf dem Smartphone
  • Bargeldabhebung nur im Inland über einen vorher definierten Betrag, die Höhe des Betrages wird innerhalb der Landesregierung noch geeint,
  • Eingeschränkte Transaktionsmöglichkeiten (keine Überweisungen keine Onlinekäufe außerhalb der EU, Nutzung im Inland)
  • Optionale Funktionen (Einschränkungsmöglichkeit des Postleitzahlbereiches und von Dienstleistern (z. B. Glückspiel))
  • Anschlussfähigkeit an die Leistungsbehörden der Kommunen
  • Anschlussfähigkeit an das allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem
  • Möglichkeit zur Sperrung der Karte auf Veranlassung der Leistungsbehörde bzw. durch den Leistungsbeziehenden selbst
  • Einsicht in den Guthabenstand durch den Leistungsberechtigten
  • Einsicht in den Guthabenstand des Leistungsberechtigten durch die Leistungsbehörde für eine Übertragung auf neue Karte im Falle des Kartenverlusts
  • Ausreichung der Bezahlkarten an die Bedarfsgemeinschaft
  • Design neutral und diskriminierungsfrei
  • Zentrale Benutzerverwaltung durch den Kartendienstleister
  • Bundeseinheitliche mehrsprachige Hinweise zur Kartennutzung für die Leistungsbeziehenden

 

Derzeit wird zudem diskutiert, ob und ggfs. welche Novellierungen im AsylbLG angezeigt sind, damit die Einführung der Bezahlkarte rechtssicher erfolgt.

 

In Schleswig-Holstein soll eine einheitliche Lösung für den Zeitraum ab der Ankunft der Leistungsberechtigten beim Landesamt für Flüchtlinge und Zuwanderung bis – nach Kreisverteilung -zum Ende der Anspruchsberechtigung (Ausreise oder Wechsel in einen Aufenthaltstitel) in den Kommunen erarbeitet werden.

Die Bezahlkarte wird in SH absehbar im IV. Quartal 2024 starten können.

Mit freundlichen Grüßen

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie,
Senioren, Integration und Gleichstellung
des Landes Schleswig-Holstein.“