Eine Info vom FRSH:
Aktuelle Info zu syrischen Pässen
Die Pässe, die ab 2024 ausgestellt werden, müssen auf S.3 unterschrieben sein. Ältere Pässe mussten auf S. 47 unterzeichnet sein.Zusätzlich muss auf den neuen Pässen (2024) eine Unterschrift des/derKonsularbeamt*in enthalten sein. Überarbeiteter Leitfaden Familiennachzung: https://hidrive.ionos.com/lnk/QhlwnszKF (Leitfaden Familiennachzug)