Eine Info vom GGUA:
„Liebe Kolleg*innen,
die Kolleg*innen von Tacheles haben den Referent*innen-Entwurf zur Schlechterstellung von Menschen aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, veröffentlicht:
- Ministerielle Kurzzusammenfassung des Referentenentwurfs zum „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ vom 08.08.2025: https://t1p.de/vdi83
- Referentenentwurf vom 08.08.2025: https://t1p.de/1neg7
- Synopse zum Referentenentwurf: https://t1p.de/j2h5q
Inhalt des Referentinnen-Entwurfs sind insbesondere folgende Punkte (in aller Kürze und ohne Bewertung):
- Wer ab 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder ab 1. April 2025 erstmals die entsprechende Fiktionsbescheinigung erhalten hat, soll leistungsberechtigt nach AsylbLG statt SGB II/XII sein.
- Eine Übergangsregelung gilt für diejenigen, die bereits SGB II/XII erhalten: Sie bleiben bis zum Ende des Bewilligungszeitraum im SGB II / XII und fallen erst danach zurück ins AsylbLG. Auch wenn sie ins AsylbLG zurück fallen, müssen bereits begonnene medizinische Behandlungen im vollen Umfang weiter übernommen werden, auch wenn sie dann nicht mehr Mitglied der Krankenkasse sind.
- Personen, die schon vor dem 1. April 2025 die Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung erhalten haben, fallen nicht ins AsylbLG zurück, sondern sie bleiben dauerhaft im SGB II / XII.
- Die Obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V (etwa für Personen, die zuvor eine Pflichtversicherung über den SGB-II-Bezug hatten), soll laut Gesetzesbegrünung ausgeschlossen werden, wenn die Person Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG erhält.
Die Schlechterstellung der Geflüchteten aus der Ukraine wird laut BMAS insgesamt mehr Geld kosten, als wenn man das Gesetz nicht ändern würde. Dabei sind offenbar aber noch nicht mal die Kosten berücksichtigt, die den Sozialämtern durch zusätzliche Gesundheits- und Pflegekosten entstehen werden, weil die betroffenen Menschen nicht mehr Mitglied der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein werden. Allein aus finanziellen Erwägungen ist die Schlechterstellung also schon mal überhaupt nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass schlechtere Möglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration bestehen werden und bei den Sozialämtern zusätzlicher Aufwand für Einzelfallprüfungen entstehen wird.
Der Gesetzentwurf ist insofern ein Paradebeispiel dafür, wie kontrafaktisch Politik gemacht wird – mit dem vorrangigen Ziel, Menschen zu drangsalieren.“
Claudius Voigt (Pronomen: er)
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung