Eine Information von Pro Asyl:

„Liebe Alle,

im Anhang findet ihr die final verhandelten Änderungen des AsylbLG zur Einführung der Bezahlkarte. Es wird wohl diese Woche ans DÜVAnpassG  angehängt und noch im Innenausschuss und im Plenum zur 2./3. Lesung aufgesetzt. Leider konnten sich die Grünen nicht damit durchsetzen, die Analogleistungsempfänger von der Bezahlkarte fernzuhalten, sie haben aber gegenüber vorherigen Änderungsfassungen ein paar Abmilderungen reinverhandelt:

  • In § 2 ist der Geldleistungsvorrang  weg, die Bezahlkarte als Möglichkeit gleichrangig eingeführt, ergänzte  Einschränkung: „Soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs entsprechend § 27a Absatz 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können, sind diese als Geldleistung zu erbringen.“

Neu in § 3 Abs. 3 – gegenüber den ersten Änderungsvorschlägen – sind die Ergänzungen:

  • „Der Bedarf für Unterkunft und Heizung kann abweichend von Satz 2 als Direktzahlungen entsprechend § 35a Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch an den Vermieter oder andere Empfangs-berechtigte erfolgen.“
  • „Soweit der notwendige persönliche Bedarf oder der Bedarf für Haushaltsenergie  nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können, sind diese als Geldleistung zu erbringen.“

Dies müsste z.B. bedeuten, dass Überweisungen aufs Konto nach wie vor in vielen Fällen vorgenommen werden müssen – etwa um Lastschriften für Wohnungsstrom abbuchen lassen zu können oder Vertragsverpflichtungen erfüllen zu können. Was zu der Frage führt, wozu Kommunen in solchen Fällen überhaupt zweigleisig – Überweisung+Karte – fahren sollten.

Die Bezahlkarte ist jetzt also überall als Möglichkeit drin, der Rest ist Ländersache, kommunale Praxis und vieles ist möglich.  Abseits der jetzt schon laufenden Experimente in HH, BY und einigen anderen Orten ist mit einer Anbieterentscheidung in der bundesweiten Ausschreibung im August 2024 zu rechnen, Umsetzung ist dann für das vierte Quartal 2024 geplant.
Nicht ausgeschlossen ist – und wir müssen wohl im Detail bzw. regional schon jetzt einiges dafür tun, dass sich das Modell Bezahlkarte in der Praxis nicht so dramatisch durchsetzt bzw. angegriffen wird, z.B. aufgrund zu geringer Bargeldbeträge oder aufgrund von Gebühren.“

240405 FH_Bezahlkarte_final