Pressemitteilung des FRSH

Bund und Länder bedienen rassistische Klischees

Entschieden kritisiert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die unter Federführung Niedersachsens erstellte Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen Tage, die ein „Arbeitsverpflichtung für Asylsuchende“ vorsieht.

Die Bundesrepublik koppelt seit 30 Jahren Asylsuchende vom bundesweiten System der Arbeitsmarktintegration ab: Zuständig für sie sind nicht die Jobcenter, sondern die Sozialämter, die nur in Ausnahmefällen (v.a. in den Optionskommunen) eine Arbeitsmarktvermittlung und -integration für ihre Kund:innen betreiben und es überwiegend dabei belassen, (für Asylsuchende gekürzte) Sozialleistungen auszuzahlen. Bis Asylsuchende den Weg zu den Arbeitsagenturen gefunden haben und dort auch vermittelt werden, vergehen in der Regel mindestens zwei Jahre. Die fehlende systematische Begleitung, restriktive Auflagen und behördliche Arbeitsverbote behindern die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zusätzlich.

„Anstatt Arbeitsverbote abzuschaffen, damit Asylsuchende von Beginn an in das deutsche System der Arbeitsvermittlung einbezogen und Sozialversicherungszahler werden können, soll der Bund auf Betreiben der Länder nun offenbar regelmäßige gemeinnützige Zwangsarbeit für Asylsuchende schaffen und damit die Abhängigkeit von Sozialleistungen zementieren“,  kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Gleichzeitig soll wieder einmal die schon in den 1990er Jahren erfolglos versuchte Umstellung des Regelbedarfs auf Sachleistungen beschlossen werden.

„Es wird zur Freude rechtsextremistischer und rassistischer Interessengruppen das Bild von faulen Asylsuchenden bedient, die nur wegen der Sozialleistungen kämen. In Folge solcher Behauptungen steigt die ablehnende Stimmung gegen Geflüchtete und wird der Zunahme gewalttätiger Übergriffe auf Asylunterkünfte und auf als fremd gelesene Menschen der Boden bereitet. Im 1.Halbjahr 2023 wurden 80 politisch motivierte Angriffe auf Unterkünfte und 704 Straftaten gegen Asylsuchende außerhalb von Unterkünften polizeilich registriert“, mahnt Link.

Die am vergangenen Montag zwischen Landesregierung und Kommunen in Schleswig-Holstein verabredeten Neuregelungen sehen 1.600 neue Plätze für Geflüchtete ohne Bleibeperspektive vor. Sollte die MPK entsprechnend der niedersächsischen Vorlage beschließen, würden diese Menschen hierzulande wohl zur ersten Zielgruppe sogenannter gemeinnütziger Arbeitsangebote. Der Flüchtlingsrat fordert: „Schleswig-Holstein ist dringend aufgerufen, diese Beschlusspläne zur Arbeitsverpflichtung für Asylsuchende auf der MPK nicht zu unterstützen!“

Hintergrund:
Die Augsburger Allgemeine zitiert heute aus einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsident:innen-Konferenz, die unter Federführung des Landes Niedersachsen erstellt wurde:
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/asylpolitik-bundeslaender-fordern-arbeitspflicht-fuer-asylbewerber-und-ersatz-fuer-geldleistungen-id68141221.html

 


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https://www.frsh.de/artikel/arbeitszwang-fuer-gefluechtete