Das BMAS hat die neuen Regelsätze im AsylbLG für 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/325/VO.html

Da die Inflation gesunken sei, müssten auch die Regelsätze sinken, schreibt es auf seiner Webseite.
Im Bürgergeld gelte allerdings eine Besitzschutzregelung, im AsylbLG hingegen nicht. So sinken ausschließlich die Leistungssätze im AsylbLG, je nach Regelbedarfsstufe zwischen 13 und 19,-€.
Dadurch geht die Schere zwischen dem Bürgergeld und dem AsylbLG noch ein Stück weiter auf, obwohl das BVerfG ja in seinem grundlegenden Urteil von 2012 explizit ausgeführt hatte, dass sich die Leistungen direkt aus dem menschenwürdigen Existenzminimum ableiteten, und dass dabei nicht zwischen ausländischen und deutschen Leistungsempfängern unterschieden werden dürfe.

Weiterhin steht im Gesetz auch noch die eigentlich verfassungswidrige Regelbedarfsstufe 2 für Alleinstehende, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, hier hatte das Hessische Sozialministerium aber schon im letzten Jahr per Erlass erklärt, dass da verfassungskonform Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren ist.

AsylbLG-Leistungen 2025