Liebe Kolleg:innen,
am 21.11.2025 ist der Ausführungserlass des Sozialministeriums für die Nutzung der Bezahlkarte in Kraft getreten und ersetzt damit den Grunderlass vom 16. Oktober 2024 (Az. VIII 42-256429/2024).
In diesem Rundschreiben möchten wir für eine bestmögliche Vorbereitung auf die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte die wichtigsten Informationen zusammenfassen.
Derzeit gibt es rund 2.600 Menschen mit einer Bezahlkarte, vornehmlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Landesweit gibt es Schätzungen zufolge mehr als 10.000 Menschen, die die Bezahlkarte bekommen werden. Sie soll die Ausgabe von Bargeld ersetzen und das Hauptzahlungsmittel für die Betroffenen werden.
Gerne möchten wir an dieser Stelle auch schon darauf hinweisen, dass für Anfang 2026 eine gemeinsame Info-Veranstaltung des Büros der Landeszuwanderungsbeauftragten mit dem Sozialministerium geplant ist, in der noch offene Fragen geklärt werden können. Details hierzu folgen, sobald diese bekannt sind.
Am 3. Juni 2026 wird es zudem eine Veranstaltung der Diakonie Schleswig-Holstein zum Sozialrecht geben, in der erste Erfahrungen mit der Bezahlkarte aufgegriffen und thematisiert werden.
Im Folgenden haben wir nun die wesentlichen Inhalte des Erlasses in einem Frage-und-Antwort-Format zusammengetragen.
Viele Grüße
Joschka Peters-Wunnenberg und Christiane Guse“
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Joschka Peters-Wunnenberg
Diakonisches Werk