Eine Info vom FRSH:

Aktualisierung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. I 2019, S. 1307) unter Berücksichtigung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BGBl. I 2023, Nr. 217, S. 1 bzw. BGBl. I 2023, Nr. 233, S. 1). Aktualisierung auf den ab 1. Juni 2024 geltenden Rechtsstand.

das BMI hat die aktualisierten Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 veröffentlicht.

Es gibt hier ebenfalls zum Download auch eine Version, in der die Änderungen und Ergänzungen gegenüber den bislang geltenden Anwendungshinweisen kenntlich gemacht sind.

Darin sind vor allen Dingen die Regelungen für die Chancenkarte („Suchchancenkarte“ und „Folgechancenkarte“) gem. § 20a und b AufenthG neu aufgenommen worden, die zum 1. Juni in Kraft treten wird.

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