Am 28. April 2023 verschickte das Bundesministerium des Innern (BMI) an die Bundesländer ein „Länderrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung“, in dem es darum geht, in welchen Fällen und für welche Staaten das BMI eine Globalzustimmung nach §32 AufenthV empfiehlt.

In einer Anlage findet sich eine Liste von Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind.

Downloads:

https://www.frsh.de/fileadmin/user_upload/BMI_Familiennachzug_geschwaerzt_20230523.pdf

https://www.frsh.de/fileadmin/user_upload/BMI_Familiennachzug_Anlage-Staatenliste_20230523.pdf