Eine Info der Caritas:
Fachinformation des Referats Migration und Integration in der Bundesgeschäftsstelle des DCV
Zur Weiterleitung an: Migrationsdienste
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen sieht das Aufenthaltsgesetz die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Passpflicht vor. Für humanitäre Aufenthaltserlaubnisse gibt es davon aber zahlreiche, z.T. unübersichtliche Ausnahmen. Daher haben wir unsere Arbeitshilfe „Verpflichtende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, verpflichtende Vorlage eines Passes bei der Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten sowie Ausstellung deutscher Passersatzpapiere für verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel“ aktualisiert.
Die Arbeitshilfe bietet einen schnellen Überblick ob eine ratsuchende Person verpflichtet ist, für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels einen Heimatpass vorlegen muss. Darüber hinaus ist auch aufgeführt, ob es für Inhaber*innen eines Aufenthaltstitels die Möglichkeit gibt, deutsche Passersatzpapiere zu erhalten.
Wir hoffe, dass die Arbeitshilfe in der Praxis hilfreich ist und freuen uns auch über Feedback dazu!
Herzliche Grüße
Sophia Stockmann
Referentin
Referat Migration und Integration
Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstraße 40, 79104 Freiburg
Telefon: 0761 / 200-672
E-Mail: Sophia.Stockmann@caritas.de