Eine Info von Pro Asyl

„Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag im Januar beschlossenen Gewalthilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz gewährt Frauen und ihren Kindern, die geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt erfahren, einen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Schutz – insbesondere den Platz in einem Frauenhaus. Die Bundesregierung will bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro dafür bereitstellen. Die Bundesländer sind verpflichtet, für ein ausreichendes Unterstützungsangebot und Standards zu sorgen.

 

Dass dieses Gesetz noch verabschiedet wurde, ist ein großer Erfolg für die Frauenorganisationen, die seit langem für eine bessere finanzielle Absicherung kämpfen. Es ist aber auch ein Kompromiss: So wurde die Planungs/Umsetzungszeit lange hinausgeschoben: Erst vom Jahr 2032 an sollen Frauen kostenfrei und bundesweit Hilfen in Anspruch nehmen können.

Der Rechtsanspruch gilt prinzipiell auch für geflüchtete Frauen oder solche mit prekärem Aufenthalt. Leistungen aus dem Gewalthilfegesetz gehen dem AsylbLG vor! So weit, so gut!

Aber: Die spezifischen Hürden für diese Frauen, bestimmte Hilfen in Anspruch zu nehmen – etwa Wohnsitzauflage, Ehebestandszeit, behördliche Meldepflicht – sind durch das Gesetz leider nicht aufgelöst oder angegangen worden. Dabei wurden sie nicht vergessen, sondern sind während des Gesetzgebungsprozesses wegverhandelt worden… Pro Asyl hat den Gesetzes-Entwurf deshalb bereits im Dezember 2024 entsprechend kommentiert:

Presseerklärung gemeinsam von PRO ASYL, ZIF und DaMigra

https://www.proasyl.de/pressemitteilung/gewalthilfegesetz-laesst-frauen-mit-prekaerem-aufenthaltsstatus-im-stich/

Kurzstellungnahme PRO ASYL zum GEsetzentwurf

https://www.proasyl.de/material/pro-asyl-zum-entwurf-eines-gesetzes-fuer-ein-verlaessliches-hilfesystem-bei-geschlechtsspezifischer-und-haeuslicher-gewalt/