Eine Information vom Flüchtlingsrat SH
Globalzustimmung gemäß §32 AufenthV zur Beschleunigung der Visumerteilung zur Familienzusammenführung bei Anträgen aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen
Am 28. April 2023 verschickte das Bundesministerium des Innern (BMI) an die Bundesländer ein „Landerrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung“, in dem es darum geht, in welchen Fällen und für welche Staaten das BMI eine Globalzustimmung nach §32 AufenthV empfiehlt.
Darauf hat am 19.7.2023 das Sozialministerium SH seinen Erlass zu Globalzustimmungen bei Familienzusammenführungen ausgerichtet und weitere Anlagen herausgegeben.
Downloads:
- MSJFSIGSH-Erlass Globalzustimmung FZF vom 19.7.2023
- Rundschreiben Globalzustimmung FZF des BMI vom 28.4.2023
- BMI-Liste von Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind
- Tabelle „Wer macht was bei der Visumsentscheidung über Familienzusammenführungen“
- AA-Rundschreiben an die zu Visaentscheidungen relevanten Deutschen Auslandsvertretungen
—