Presseerklärung vom FRSH

EuGH-Urteil zeigt: Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern wurde in Deutschland zu Unrecht ein Asylfolgeantrag verweigert

Im Kreis der Flüchtlingsräte und PRO ASYL werden die Folgen dieses Urteils diskutiert:

Die EuGH-Entscheidung wird bei Betroffenen und Beratenden u.a. zu der Frage führen, was diese Entscheidung für syrische Geflüchtete bedeutet, denen in der Vergangenheit nur subsidiärer Schutz zugebilligt wurde. Viele haben vermutlich inzwischen ihre Familien nachreisen lassen können und ggfs. auch schon einen unbefristeten Aufenthalt. Was ist mit den anderen?

Für andere wird sich möglicherweise die Problematik stellen, dass es für die meisten wahrscheinlich für ihren Fall nichts mehr bringen wird. Selbst wenn ein Asyfolgeantrag geprüft wird, könnte das BAMF (und haben auch einige Gerichte) argumentieren, dass jetzt in 2024 eine andere Situation in Syrien herrscht als 2017 (auf den Zeitpunkt bezieht sich das erste EuGH Urteil zu den syr Kriegsdienstverweigerern aus 2020) und entsprechend die starke Vermutung des EuGH nicht mehr für jeden Fall übertragbar sein wird.

PRO ASYL hat eine ausführlichere Veröffentlichung zu diesem Thema angekündigt, die dann hier zu finden sein wird: https://www.proasyl.de/news/