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Einladung vom Büro der/s Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes SH:

 

Das Chancen-Aufenthaltsrecht: ein Erfolgsmodell?

Potenziale sehen – Möglichkeiten nutzen!

Seit einem Jahr ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Es soll Menschen, die sich schon mehrere Jahre mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, die Chance auf eine dauerhafte aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Dazu können sie für einen begrenzten Zeitraum das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG erhalten. Dieses besondere Gelegenheitsfenster gilt es für die Betroffenen zu nutzen, um über Identitätsklärung, Spracherwerb und schulische oder berufliche Integration ein nachhaltiges Aufenthaltsrecht nach §§ 25a und 25b AufenthG zu erhalten.

Wie stellt sich die Anwendung der neuen Rechtslage aus Sicht der Zuwanderungsbehörden dar? Welche Erfahrungen machen Betroffene, Berater*innen und Integrationsnetzwerke mit der Verwaltungspraxis? Wie ist die Erlasslage? Wie agieren Begünstigte? Was kann und muss getan werden, um aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht in ein nachhaltiges Bleiberecht zu gelangen?

Um das Potenzial des Chancen-Aufenthaltsrechts bestmöglich zu nutzen, laden wir Mitarbeitende aus Zuwanderungsbehörden, Migrationsberater*innen und Akteur*innen aus Integrationsfachdiensten und Unterstützungsinitiativen zu diesem Fachtag ein.

Programm und Anmeldung siehe Anhang.

Mit freundlichen Grüßen

Elias Elsler

Referent im Büro der/des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

 

 

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