Anbei die Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (12. August 2024) – Die Bedeutung des EuGH-Urteils vom 30. Januar 2024 – C 560/20 – für die Praxis der Familiennachzugsverfahren zu Kindern mit Flüchtlingsstatus in Deutschland: Nachzug vollständig und dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesener Geschwister gemeinsam mit den Eltern zum stammberechtigten Kind – einem (ehemalig) unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (UMF).