Bundestag und Bundesrat haben das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet.
Das Gesetz erleichtert die Einwanderung für alle, die eine Ausbildung haben. Sie müssen auch keinen Arbeitsvertrag nachweisen.
Außerdem gibt es die »Chancenkarte«. Man sammelt im Ausland Punkte (Deutschkenntnisse, Berufserfahrung…). Und wer sechs Punkte hat, bekommt ein Visum zu einwandern.
Das kann eine Möglichkeit für Familienangehörige hier lebender Flüchtlinge aus Afghanistan oder Syrien sein, die ihre Verwandten nicht „nachholen“ können. Sie können ihren Angehörigen oder Bekannten aber Informationen dazu geben, wie man es selbst versuchen kann.