Eine Info vom FRSH:

In der Tat ein sehr erfreuliches Urteil des EuGH, der die Verwestlichung von Frauen und Mädchen (innere Überzeugung) als möglichen Asylgrund anerkennt.
Internationaler Schutz: Frauen, die sich mit dem Wert der Gleichheit von Frauen und Männern identifizieren, kann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden „In seinem Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass Frauen, auch minderjährige, die als gemeinsames Merkmal ihre tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, zu der es im Zuge ihres Aufenthalts in einem Mitgliedstaat gekommen ist, je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ zugehörig angesehen werden können, im Sinne eines „Verfolgungsgrundes“, der zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen kann.“

CP240096DE